Untersuchung zur Zahnbehandlung
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Eine der häufigsten Zahnbehandlungen ist die Entfernung von Karies und die daraus resultierende Zahnfüllung.

Komposit- und Amalgam-Füllung

Im Frontzahnbereich (Schneide- und Eckzähne des Ober- und Unterkiefers) erstatten die gesetzlichen Krankenkassen Komposit-Füllungen (zahnfarbener Kunststoff). Im Seitenzahnbereich gilt dies nur für Versicherte mit Amalgam-Allergie oder schwerer Niereninsuffizienz, schwangere und stillende Patientinnen und Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr; alle anderen Versicherten erhalten eine klassische Amalgam-Füllung.

Wer sich auch im Seitenzahnbereich für eine solche kostenpflichtige Füllung entscheidet, zahlt hier nur die Differenz zur gesetzlichen Alternative. In diesem Fall wird eine Mehrkostenvereinbarung abgeschlossen.

Gewährleistung bei nicht selbst verschuldeten Mängeln

Für nicht selbst verschuldete Mängel an den Füllungen übernimmt Ihre Kasse eine zweijährige Gewährleistung. In einem solchen Fall muss der Zahnarzt kostenlos nachbessern oder eine neue Füllung einsetzen.

Arten von Füllungen

Nach der Entfernung der erkrankten Zahnsubstanz muss der Zahn wieder gefüllt und damit dauerhaft verschlossen werden. Hier gibt es zwei Kategorien von Füllungen: die plastische Füllung und die Einlagefüllung (Inlay).

Diese Zahnfüllungen gibt es

Inlays

Einlagefüllungen (Inlays) werden mit Hilfe von Computertechnik direkt in der Zahnarztpraxis oder in einem zahntechnischen Labor angefertigt, um dann in den Zahn eingesetzt zu werden.

Mehr über Einlagefüllungen