Untersuchung zur Zahnbehandlung
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Eine der häufigsten Zahnbehandlungen ist die Entfernung von Karies und die daraus resultierende Zahnfüllung.

Zahnfüllung

Seit dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der Europäischen Union für Zahnfüllungen nicht mehr verwendet werden. Ausnahmen bestehen nur, wenn die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt den Einsatz von Amalgam wegen der spezifischen medizinischen Erfordernissen bei der jeweiligen Patientin bzw. dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig erachtet. 

Die Zahnärzte sind verpflichtet, eine amalgamfreie Versorgung als Kassenleistung mehrkostenfrei zur Verfügung stellen. Versicherte haben dennoch die Möglichkeit, gegen eine private Aufzahlung über diese Kassenleistung hinausgehende Zahnfüllungen zu wählen.

Gewährleistung bei nicht selbst verschuldeten Mängeln

Für nicht selbst verschuldete Mängel an den Füllungen übernimmt Ihre Kasse eine zweijährige Gewährleistung. In einem solchen Fall muss der Zahnarzt kostenlos nachbessern oder eine neue Füllung einsetzen.

Arten von Füllungen

Nach der Entfernung der erkrankten Zahnsubstanz muss der Zahn wieder gefüllt und damit dauerhaft verschlossen werden. Hier gibt es zwei Kategorien von Füllungen: die plastische Füllung und die Einlagefüllung (Inlay).

Diese Zahnfüllungen gibt es

Inlays

Einlagefüllungen (Inlays) werden mit Hilfe von Computertechnik direkt in der Zahnarztpraxis oder in einem zahntechnischen Labor angefertigt, um dann in den Zahn eingesetzt zu werden.

Mehr über Einlagefüllungen