Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern
Wir übernehmen die Kosten der Behandlung, wenn die kieferorthopädische Behandlung aus medizinischen Gründen (Indikationsstufe 3-5) angeraten ist und Ihr Kind bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Kieferorthopädishce Behandlung bei Erwachsenen
Aber auch eine Kostenbeteiligung bei Erwachsenen ist fallweise dann möglich, wenn eine schwerwiegende Fehlstellung der Kiefer vorliegt, die erst nach Abschluss des Körperwachstums (also nach Vollendung des 18. Lebensjahres) behandelt werden kann und darüber hinaus eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist, um die Kau- und Funktionsstörungen zu beheben.
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