Eine Wurzelspitzenresektion dient auf chirurgischem Weg der Zahnerhaltung. Bei der WSR wird die Wurzelspitze abgetragen, entzündetes Gewebe entfernt und der Wurzelkanal bakteriendicht abgeschlossen. Der Zahn muss für eine solche Behandlung als erhaltungswürdig eingestuft sein und muss nach der Operation mit einer Füllung bzw. Überkronung bleibend versorgt werden können.
Wann wird die WSR eingesetzt?
Der Zahnarzt nimmt diesen operativen Eingriff vor, wenn
- ein entzündlicher Prozess im Bereich der Wurzelspitze nicht durch eine herkömmliche Wurzelbehandlung abklingt, sondern chronisch wird
- eine Wurzelbehandlung nicht möglich ist (beispielsweise bei einer Zahnkrone)
- Im Röntgenbild Veränderungen sichtbar werden, die eine Gewebsentnahme und feingewebliche Untersuchung nötig machen.
Darüber hinaus können abnorme Wurzelverhältnisse, Zahnverletzungen wie beispielsweise eine Wurzelfraktur, Zysten, der Verdacht auf einen Tumor oder Komplikationen bei der Wurzelbehandlung diesen Eingriff nötig machen.