Seit dem 1. Juli 2021 ist eine neue Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontalerkrankungen in Kraft, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Sie als gesetzlich Versicherter profitieren von einer erweiterten Diagnostik und individuellen, bedarfsorientierten Behandlung.
Die Parodontitis-Behandlung soll akute Entzündungen des Zahnhalteapparates zum Abklingen bringen und verhindern, dass die Erkrankung fortschreitet. Zur Behandlung gehören auch Aufklärungs- und Therapiegespräche, Anleitungen zur Mundhygiene, regelmäßige Neubewertungen des Befundes und die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT).
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie.