Zahnbehandlung Kinder Zahnpflege
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Das können Sie vorbereiten, indem sie von der Geburt an regelmäßig mit dem Finger über die Kieferkämme Ihres Säuglings streichen. Das gewöhnt Ihr Kind daran, Ihren Finger im Mund zu fühlen, was später die Zahnreinigung erleichtert.

Sobald der erste Milchzahn durchgebrochen ist, können Sie ihn mit einer weichen Kinderzahnbürste oder einem Wattestäbchen und einem erbsengroßen Stückchen Kinderzahnpasta frei von Belag halten.

Diese Zahnpflege ist wirklich wichtig, denn Milchzähne haben einen noch nicht vollständig ausgereiften Zahnschmelz. Er ist weich und deshalb auch besonders kariesanfällig.

Die Milchzähne

Achtung: Karies ist ansteckend!

Die kariesverursachenden Bakterien finden sich nicht von Geburt an im Mund, sie werden übertragen, und zwar in der Regel über den elterlichen Speichel. Wenn Sie oder andere Familienmitglieder unter Karies leiden, sollten Sie sicher gehen, Ihr Kind nicht mit den Bakterien zu infizieren. Lecken Sie weder Schnuller noch Sauger sauber und nehmen Sie zum Vorkosten einen eigenen Löffel, nicht den des Kindes. Je länger Sie es schaffen, eine Ansteckung hinauszuzögern, desto geringer ist das spätere Kariesrisiko Ihres Kindes.

Unser Tipp:

Wenn die ersten Zähnchen da sind, also rund um den ersten Geburtstag, sollten Sie Ihrem Kind den Schnuller abgewöhnen und lieber einen Beißring o.ä. anbieten. Schnuller stören nämlich die natürliche Gebissentwicklung. Schnuller enthalten ein Luftpolster. Die durchbrechenden Milchzähne drücken den Schnuller zusammen, dieser drückt die Zähne wieder zurück. Dadurch kann ein Überbiss entstehen, weil die Zähnchen versuchen, an dem Schnuller vorbei herauszukommen. Und auch der Kieferkamm wird hierdurch in eine falsche Position gedrückt.

Vorsorge ist Kassenleistung

Seit Juli 2019 stehen Kindern unter drei Jahren zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und weitere Prophylaxemaßnahmen als gesetzliche Leistung zur Verfügung. Dies soll frühkindlicher Karies vorbeugen und den Grundstein für eine lebenslange Zahngesundheit legen.

Auf diese Leistungen haben Sie Anspruch:

  • Zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat: drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen - zweimal im Kalenderhalbjahr: Zahnschmelzhärtung durch Fluoridlack (auch ohne Karies).
  • Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr: drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen - Bei hohem Kariesrisiko auch weiter die Fluoridbehandlung
  • Beratung der Eltern: Anleitung für die tägliche Zahnpflege des Kindes und Hinweise zur Fluoridierung