Das Aufhellen verfärbter Zähne (Bleaching) ist eine rein kosmetische Maßnahme, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird. (Ebenso wenig wie Zahnschmuck, Veneers/Lumineers oder Zahntattoos.)
Beim Bleaching werden Verfärbungen der Frontzähne durch eine Reduktionsbleiche (Schwefelverbindungen) oder Oxidationsbleiche (Wasserstoffperoxid oder verschiedene Chlorverbindungen) entfernt. Es können sowohl tote als auch vitale Zähne gebleicht werden.
Das Bleaching erfolgt nach einer professionellen Zahnreinigung in zwei oder drei Sitzungen in der Zahnarztpraxis. Für die Anwendung zu Hause werden Sie mit einer Bleaching-Schiene versorgt, die täglich über einen bestimmten Zeitraum getragen werden muss.
Das Zahnfleisch sollte für diese Prozedur gesund sein; zahnfarbene Füllungen werden nicht mitgebleicht, müssen also evtl. nach dem Bleaching erneuert werden.