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Ab welchen Alter sollte die Behandlung beginnen?

Normalerweise sollte eine kieferorthopädische Behandlung erst nach dem 9. Lebensjahr begonnen werden. Die Voruntersuchungen hierfür können aber schon im Kindergartenalter durchgeführt werden. Hierbei wird die Gebissentwicklung kontrolliert und nachgeprüft, ob die reguläre Entwicklung beeinträchtigt wird.

Weitere Kontrolluntersuchungen (im Jahres- oder Zweijahresabstand) entscheiden dann darüber, ob eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist. Das Alter des Kindes ist dabei von untergeordneter Bedeutung; entscheidend sind Zahnentwicklung, allgemeines Körperwachstum und die Art der zu korrigierenden Fehlstellung.

Je früher, desto besser: Behandlung der Lippen-Kiefer-Gaumenspalten

Diese Fehlbildung ist eine der häufigsten angeborenen Anomalien im Kiefer- und Gesichtsbereich. Eins von 500 Kindern kommt in Deutschland mit einer solchen Spalte zur Welt. Für die Therapie der Fehlbildung benötigt man einen interdisziplinären Behandlungsweg, bei dem Kieferchirurg und -orthopädin, Zahnärztin, Kinderarzt und Sprachtherapeutin beteiligt sind.

Die Therapie beginnt in der Regel gleich nach der Geburt. Hierfür wird eine Platte eingefügt, die der Umformung des Oberkiefers dient. Hiermit ist dann auch das Stillen möglich. Während der gesamten Zeit der Gebissentwicklung wird das betroffene Kind kieferorthopädisch betreut.

Frühe Behandlung im Milchgebiss

Das ist eine nicht sehr häufig erforderliche Maßnahme, weil in dieser frühen Phase der Gebissentwicklung selten einmal ausgeprägte und deshalb behandlungsbedürftige Zahnfehlstellungen vorkommen. Therapiemaßnahmen in den ersten Grundschuljahren – also während der ersten Phase des Zahnwechsels - werden deshalb nur dann eingeleitet, wenn eine gravierende Wachstumsbehinderung oder deutliche Verstärkung einer Anomalie drohen. Sollte eine Verzögerung die Prognose verschlechtern und eine Therapie erschweren, kann schon in dieser Zeit mit einer Therapie begonnen werden.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Eine problemlos mögliche Abdrucknahme und 
  • die ausreichende Kooperationsbereitschaft des Kindes (also meist nicht vor dem 4. Lebensjahr)

Durch die Umformbereitschaft des Milchgebisses ist in der Regel ein Erfolg schnell erzielt und die Behandlung kann noch vor Beginn des Zahnwechsels abgeschlossen werden.
Sollte das nicht der Fall sein, wird die Therapie unterbrochen und erst in der zweiten Phase des Zahnwechsels (mit ca. 9 oder 10 Jahren) bzw. Im bleibenden Gebiss wiederaufgenommen.

Die perfekte Behandlungszeit: Die Phase des 2. Zahnwechsels

Zwischen dem 10. Und 13. Lebensjahr bestehen die günstigsten Aussichten für einen Behandlungserfolg der meisten Fehlstellungen, die durch herausnehmbare Apparaturen behandelt werden können.

In dieser Phase kann man zudem mit einer guten Kooperation des Kindes rechnen. Die Steuerung des Zahndurchbruchs ist gut möglich und die Umformbereitschaft des Gewebes und der funktionellen Ausrichtung des Zahnhalteapparates noch immer groß, und die wachstumsbedingte Umbaufähigkeit der Kiefergelenke kann genutzt werden.

Manchmal muss man warten können: Behandlung des bleibenden Gebisses

Einige wenige Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien können erst nach Abschluss des Wachstums behandelt werden. Häufiger ist die Therapie im Erwachsenenalter als Folge der im Kindesalter versäumten Behandlung. Die kieferorthopädische Behandlung von erwachsenen Patienten ist fallweise sinnvoll vor einer prothetischen Versorgung, außerdem bei Funktionsstörungen der Kau- und Gesichtsmuskulatur oder bei Kiefergelenkbeschwerden. Sollen festsitzende Apparaturen eingesetzt werden, müssen hierfür genügend bleibende Zähne und ein fortgeschrittenes Wurzelwachstum gegeben sein. Bei herausnehmbaren Geräten sollte die Tragebereitschaft bzw. Tragemöglichkeit gegeben sein.

Ob die Kosten für eine Behandlung im Erwachsenenalter ausnahmsweise von uns übernommen werden, muss individuell geklärt werden. Wir beraten Sie deshalb gerne!

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Erstattung des Eigenanteils

Diesen Eigenanteil bekommen Sie von uns nach Beendigung der Behandlung zurück.

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