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Ein wesentlicher Bestandteil der kieferorthopädischen Behandlung ist das Tragen einer festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnspange, bzw. einer Kombination beider Möglichkeiten. Die Behandlung findet in der Regel zwischen dem 12. und 16. Lebensjahr statt, denn haben bleibende Zähne schon die Milchzähne ersetzt, aber der Kieferknochen ist noch gut formbar.

Was wir übernehmen

Ein Unterkieferfrontzahn-Retainer wird bei der KIG E3/E4 von uns übernommen, in den anderen Fällen ist diese Maßnahme keine Kassenleistung.  
Aktive und Erhaltungsphase umfassen in der Regel einen Zeitraum von 3 bis 4 Jahren.

Die aktive Phase:

Sie dauert im Schnitt zwei Jahre und bezeichnet die Behandlungszeit, während der eine Spange getragen wird. Diese Spange kann festsitzend oder herausnehmbar sein; manchmal wird auch beides kombiniert. (Das heißt: Zu Beginn wird die herausnehmbare Spange eingesetzt, danach eine festsitzende.)

Die Erhaltungsphase oder Retention:

Hier soll verhindert werden, dass die in der aktiven Phase korrigierten Zähne wieder „zurückwandern“. Zu diesem Zweck werden „Retainer“ eingesetzt (engl.: to retain = halten, sichern). Das kann in Form eines kleinen Drahtes geschehen, der hinter den Schneidezähnen befestigt wird. Die Dauer der Erhaltungsphase hängt von der zu korrigierenden Fehlstellung ab.


Erstattung des Eigenanteils

Diesen Eigenanteil bekommen Sie von uns nach Beendigung der Behandlung zurück.

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