In welchen Fällen zahlt die BKK VerbundPlus diese Behandlung?
Bei volljährigen Patient*innen können wir die Behandlungskosten nur dann übernehmen, wenn eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die nur mit einer gleichzeitigen chirurgischen Maßnahme korrigiert werden kann.
Hierzu gehören:
- Angeborene Missbildungen des Gesichts/der Kiefer (z.B. eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte)
- Durch Fehlstellung von Ober-/Unterkiefer verursachte Fehlbisse (sogenannte sklelettale Dysgnathien)
- Verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen
Diese Kieferanomalien müssen mindestens den kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG B4, D4, K4, M4, A5 oder O5 zugeordnet werden können und eine kieferchirurgische Behandlung erfordern.
Wie muss ich vorgehen?
Nach der Besprechung mit Ihrem Kieferorthopäden reichen Sie bei gegebenen medizinischen Voraussetzungen die abgestimmten kieferchirurgischen und -orthopädischen Behandlungspläne bei uns ein. Wir prüfen diese und informieren Sie dann über eine mögliche Kostenübernahme durch die BKK VerbundPlus.