Die elektronische Patientenakte (ePa) für alle
Die elektronische Patientenakte ist Ihr persönlicher digitaler Datenspeicher für Gesundheitsdaten. In der ePA können Sie medizinische Befunde, Diagnosen, Medikationspläne, Laborwerte und mehr unter strengsten Datenschutzbestimmungen verwalten und mit Ärzten teilen. Die ePA steht Ihnen kostenfrei als App auf Ihrem Smartphone zur Verfügung.
Ab dem 15. Januar 2025 startet die Einführung der „ePA für alle“ im Rahmen des Digital-Gesetzes. Diese neue Version ist eine sogenannte Opt-Out-Version: Bisher mussten Patienten selbst eine ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen. Ab Januar 2025 wird die ePA jedoch automatisch von der BKK VerbundPlus für ihre Versicherten angelegt, sofern Sie nicht aktiv widersprechen (= Opt-Out).
Ärzte und Behandler sind dann gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten in die ePA einzustellen, sofern diese während der aktuellen Behandlung erhoben werden und elektronisch vorliegen. Voraussetzung ist, dass Ihr Arzt oder Behandler Zugriff auf Ihre ePA hat, was der Fall ist, sofern Sie dem Zugriff bzw. der Ablage bestimmter Daten nicht aktiv widersprechen.
Alles Wichtige zur ePA im Überblick:
Wann startet die ePA für alle?
Am 15.01.2025 beginnt die „ePA für alle“. Die Anlage der Akten für alle gesetzlich Versicherten, die keinen Widerspruch eingelegt haben, wird etwa 4–6 Wochen dauern.
Wichtig zu wissen: Zum Start Mitte Januar sind noch nicht alle Leistungserbringer an die ePA angebunden. Zunächst werden ausgewählte Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser in den Modellregionen Franken und Hamburg angeschlossen. Sobald dort alles gut funktioniert, soll die Anbindung bundesweit erfolgen.
Welche Vorteile bietet mir die ePA?
In der ePA werden all Ihre Gesundheitsdaten an einem zentralen Ort gesammelt. Das bietet Ihnen und Ihrem Arzt viele Vorteile:
- Schneller Überblick über Ihre Gesundheitshistorie.
- Vermeidung von Doppeluntersuchungen, was Ihnen Wartezeiten und Kosten spart.
- Präzisere Diagnosen.
- Individuellere Behandlungspläne.
- Bessere Erkennung von Wechselwirkungen zwischen Medikamenten.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich die ePA schon vor dem 15.01.2025 genutzt habe?
Wenn Sie Ihre ePA schon vor dem 15.01.2025 genutzt haben, müssen Sie Ihre Daten ab dem 15.01.2025 selbst in die neue ePA-App-Version übertragen! Keine Sorge, die App wird Sie rechtzeitig darüber informieren und durch den Prozess leiten.
Wichtig: Wenn Sie die Datenübertragung bis zum 30.09.2025 nicht durchführen, gehen Ihre bisherigen Daten unwiderruflich verloren.
Werden meine Daten in der ePA lebenslang gespeichert?
Ja, egal ob Sie umziehen oder den Arzt wechseln, in der digitalen ePA haben Sie immer Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten. Diese werden unter strengsten Datenschutzbestimmungen auf deutschen Servern gespeichert.
Wer hat Zugriff auf die Daten in der neuen ePA?
Zum Start der „ePA für alle“ ist Ihre Akte standardmäßig leer, es sei denn, Sie haben Ihre Daten in die neue App-Version übertragen. Ihre Ärzte und Behandler laden neue Unterlagen automatisch hoch.
Der Zugriff auf Ihre Daten bleibt gesetzlich geregelt: Nur Personen, die in der Gesundheitsversorgung tätig sind, wie Ärzte oder Therapeuten, dürfen auf die ePA zugreifen, und das auch nur im Rahmen Ihrer Behandlung. Auch in der neuen ePA-App können Sie genau festlegen, welche Daten von wem eingesehen werden dürfen. Versicherte, die die App nicht selbst nutzen, können einen Vertreter einsetzen.
Auch ohne die ePA-App können Sie den Zugriff auf Ihre ePA verweigern. Fragen dazu beantworten wir Ihnen auch unter Punkt 5.10 in unseren Informationsmaterialien.
Wie kontrolliere ich den Zugriff auf meine ePA?
Der Zugriff auf die Daten in der ePA ist gesetzlich festgelegt und auf die in der Gesundheitsversorgung beteiligten Personen, wie z. B. Ärzte und Therapeuten, beschränkt. Über das Berechtigungsmanagement in der App können Sie bestimmen, wer Ihre Daten wie lange sehen darf. Sie können einzelnen Leistungserbringern den Zugriff auf Ihre Patientenakte komplett verwehren. Auch wir als Ihre Krankenkasse oder unser Partner BITMARCK haben keinen Zugriff auf Ihre Daten.
Ist die Nutzung der ePA weiterhin freiwillig?
Ja. Die BKK VerbundPlus ist durch die Bundesregierung verpflichtet, zukünftig für alle Versicherten automatisch eine persönliche ePA anzulegen. Wenn Sie die ePA nicht nutzen möchten, müssen Sie der Anlage aktiv widersprechen. Die Nutzung der ePA bleibt selbstverständlich freiwillig.
Technische Voraussetzungen für die Nutzung der ePA
Die Nutzung der ePA-App erfordert:
- Smartphones und Tablets mit Near Field Communication Funktion (NFC) und den Betriebssystemen:
- Android ab Version 10
- Apple iOS ab Version 17
- ePA-App downloaden
Sobald Sie die App heruntergeladen haben, können Sie sich eine eigene digitale Identität (GesundheitsID) anlegen, um sich in der ePA zu registrieren.
Was ist, soll und kann die GesundheitsID?
Die GesundheitsID soll zukünftig als Alternative zur Gesundheitskarte (eGK) eingesetzt werden und über das Smartphone den Zugang zu E-Rezept, ePA und weiteren Diensten ermöglichen.
Eine GesundheitsID enthält die notwendigen Daten für eine Behandlung im deutschen Gesundheitswesen. Die Registrierung ist freiwillig und die Identifizierung kann über die Online-Ausweisfunktion erfolgen.
Ab 01. Januar 2026 soll die GesundheitsID zur Authentisierung im Gesundheitswesen und als Versicherungsnachweis dienen können.
Wie und in welchem Umfang kann ich der Anlage meiner ePA widersprechen?
ePA insgesamt
- Wenn Sie der ePA insgesamt widersprechen, wird keine automatische ePA für Sie angelegt.
- Bereits vorhandene ePAs werden vollständig gelöscht.
- Ein Widerspruch gegen die ePA insgesamt umfasst automatisch alle nachfolgenden spezifischen Widersprüche. Es ist daher kein weiterer Widerspruch nötig!
Abrechnungsdaten der BKK VerbundPlus
- Widersprechen Sie der Übermittlung von Abrechnungsdaten, wird die BKK VerbundPlus keine Leistungsdaten in die ePA übermitteln.
- Hinweis: Bei einem Krankenkassenwechsel müssen Sie diesen Widerspruch bei der neuen Kasse erneut einreichen.
E-Rezept-Daten
- Dieser Widerspruch verhindert, dass E-Rezept-Daten in die ePA eingespielt werden.
- Dadurch wird kein elektronischer Medikationsplan erstellt und es werden keine Daten zur Arzneimitteltherapiesicherheit bereitgestellt.
- Dieser Teilwiderspruch betrifft nur die Übertragung der Daten in die ePA nach der Ausstellung eines E-Rezepts und hat keinen Einfluss auf den allgemeinen Umgang mit dem E-Rezept in Arztpraxen und Apotheken.
Medikationsprozess
- Ein Widerspruch schließt Sie vom digital unterstützten Medikationsprozess aus.
- Dieser Prozess nutzt E-Rezept-Daten zur Erstellung einer vollständigen und automatisierten Medikamentenübersicht, die mit Informationen von Ärzten und Apothekern kombiniert wird.
Forschungsdatenspende
- Dieser Widerspruch verhindert die pseudonymisierte Weitergabe Ihrer Daten zu Forschungszwecken.
- Es werden keine pseudonymisierten Versorgungsdaten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitergeleitet.
Zugriff einzelner Leistungserbringer
- Mit diesem Widerspruch kann ein bestimmter Leistungserbringer nicht mehr auf Ihre ePA zugreifen.
- Der betroffene Leistungserbringer kann keine Dokumente einsehen oder Berichte hochladen.
- Diese Einstellung sowie deren Aufhebung kann die ePA-Ombudsstelle für Sie vornehmen. Alternativ können Sie den Zugriff selbst in Ihrer ePA-App verwalten.
Wichtiger Hinweis: Sie können alle Widersprüche in der ePA-App verwalten und einreichen. Wenn Sie die App nicht nutzen, verwenden Sie bitte unser Muster-Formular.
Wie kann ich einen ePA-Widerspruch widerrufen/zurücknehmen?
- Verwenden Sie unser Muster-Formular für die Rücknahme eines Widerspruchs.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular an unsere ePA-Ombudsstelle.
Sperrung Ihres Zugangs zu digitalen Services (ePA-App und Onlinefiliale)
- Nach der Sperrung Ihres Zugangs zu den digitalen Services (GesundheitsID) haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre ePA-App und unsere Onlinefiliale.
- Über folgenden Link können Sie Ihren Zugang sperren: https://iam-bms.de/
Gibt es eine Web-Version (Desktop-Client) der ePA-App?
Voraussichtlich ab Mitte 2025 können Sie die ePA-App auch auf dem PC nutzen.
Gibt es die ePA auch für Kinder?
- Ab dem 15. Januar 2025 erhält jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA, auch Kinder.
- Bis zum 18. Geburtstag kann die ePA von einem sorgeberechtigten Versicherten verwaltet werden. Dafür benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die PIN des Kindes.
Bitte beachten Sie hierzu unbedingt auch die nachfolgend erläuterte Vertreterregelung.
Erleichterung in der Betreuung von Angehörigen / sogenannte Vertreterregelung
a) Erteilung der Befugnis über die ePA-App des Versicherten:
- Der Versicherte benötigt selbst eine ePA, um einen Vertreter zu benennen.
- Bei Kindern unter 16 Jahren ist eine persönliche Identifizierung notwendig, die aktuell nur vor Ort in einer Geschäftsstelle erfolgen kann.
- Kinder ab 16 Jahren können sich mittels eID (Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN) identifizieren.
- Sie können bis zu 5 Vertreter einrichten.
- Der Vertreter muss die ePA des Versicherten in seiner ePA-App hinzufügen und benötigt dafür die Krankenversicherungsnummer (KVNR) sowie die Krankenkasse des Versicherten.
- Der Vertreter kann dann beide Akten in seiner ePA-App verwalten.
b) Erteilung der Befugnis über die ePA-App des Vertreters:
- Die Einrichtung einer Vertretung über die ePA-App des Vertreters wird voraussichtlich ab Mitte 2025 mit der ePA-Version 3.1 möglich sein.
Wie gehe ich mit sensiblen Daten um?
- Ärzte müssen wichtige medizinische Befunde und Dokumente in die ePA einstellen.
- Sie können der Befüllung der ePA widersprechen, insbesondere bei sensiblen Daten. Ihr Arzt wird Sie auf diese Möglichkeit noch einmal gesondert hinweisen.
Sind meine Daten sicher?
- Ja, Ihre Daten werden unter strengsten Datenschutzbestimmungen in der Telematikinfrastruktur (TI) auf sicheren Servern gespeichert und in der ePA verschlüsselt abgelegt.
- Die Kommunikation zwischen den Komponenten der ePA ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt.
- Nur Sie, autorisierte Vertreter und berechtigte Personen im Behandlungskontext können die Inhalte lesen.
- Weder die BKK VerbundPlus noch BITMARCK dürfen auf die Inhalte zugreifen.
Was „kann“ die ePA / welche Anwendungen beinhaltet die ePA jetzt und zukünftig?
15.01.2025:
- Zum Start gibt es eine Medikationsliste aller verschriebenen und eingelösten Arzneimittel auf Basis der E-Rezepte, Arztbriefe und Krankenhaus-Entlassbriefe.
- Labor und Bildbefunde können im PDF-Format abgelegt werden.
15.07.2025:
- Ärzte können umfassende Medikationspläne und Listen rezeptfreier Medikamente in die ePA einstellen.
- Zusatzinformationen im Rahmen der Arzneimittelsicherheit, Gesundheitsdaten für Forschungszwecke (mit Einwilligung), Volltextsuche und Benachrichtigungsfunktionen werden verfügbar sein.
Für 2026 geplant:
- Erweiterung der ePA durch Daten aus Laborbefunden, einer elektronischen Patientenkurzakte (ePKA), sowie Speicherung von Mutterpass, Impfpass, Zahnbonushefte, Kinder-Vorsorgehefte, digitale Disease-Management-Programme (DMP) und strukturierten Krankenhaus-Entlassbriefen.
Welche Funktion hat die ePA-Ombudsstelle der BKK VerbundPlus?
- Die Ombudsstelle berät Sie bei allen Fragen und Problemen zur ePA.
- Sie informiert über das Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie über Ihre Rechte und Ansprüche.
- Die Ombudsstelle unterstützt Sie bei der Nutzung der ePA, nimmt Widersprüche entgegen und setzt diese technisch um.
- Auf Antrag stellt sie Ihnen auch die Protokolldaten Ihrer ePA zur Verfügung.
Wie erreiche ich die ePA-Ombudsstelle der BKK VerbundPlus?
Die ePA-Ombudsstelle der BKK VerbundPlus erreichen Sie wie folgt:
per Post:
BKK VerbundPlus ePA-Ombudsstelle, Zeppelinring 13, 88400 Biberach
telefonisch:
07351/1824-751 oder 0800 2 234 987
per Mail:
info@bkkvp.de (bitte geben Sie im Betreff „ePA-Ombudsstelle“ an!)
Informationsmaterial (nach § 343 SGB V)
Sie finden Informationen zur ePA auch in unseren Informationsmaterialien.
Diese gibt es auch als Dokument in leichter Sprache.
Weitere Informationen zur ePA für alle
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