Elektronische Patientenakte (ePA)

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte ist Ihr persönlicher digitaler Datenspeicher für Ihre Gesundheitsdaten. In der ePA können Sie medizinische Befunde, Diagnosen, Medikationspläne, Laborwerte und vieles mehr unter strengsten Datenschutzbestimmungen verwalten und mit Ärzten teilen. Sie können die ePA kostenfrei als App auf Ihrem Smartphone nutzen.  

Im Januar 2025 kommt die „ePA für alle“! 

Alle wichtigen Informationen erhalten Sie von uns vorab schon hier.

Die ePA im Überblick:

Flexibler Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten

Ihr Arzt und Sie selbst können wichtige Gesundheitsdokumente in Ihrer ePA speichern. So haben Sie und Ihr Arzt jederzeit flexibel Zugriff auf Ihre Behandlungshistorie.

Welche Dokumente sollten in die ePA

Sie können alle wichtigen Dokumente wie Medikationsplan, Mutterschaftspass, Kinderuntersuchungsheft, Impfausweis und Zahnbonusheft in der ePA digital ablegen. Diese können jederzeit vom behandelnden Arzt eingesehen und vervollständigt werden.

Lebenslanger Datenspeicher

Egal ob Umzug oder Arztwechsel, in der digitalen ePA haben Sie immer Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten. Diese werden unter strengsten Datenschutzbestimmungen auf deutschen Servern gespeichert.

Sie haben die Kontrolle

Der Zugriff auf die Daten in der ePA ist gesetzlich festgelegt und auf die in der Gesundheitsversorgung beteiligten Personen, wie zum Beispiel Ärzte und Therapeuten, beschränkt.

Über das Berechtigungsmanagement in der App entscheiden Sie, wer Ihre Daten wie lange sehen darf. Sie können Ärzten, Apothekern und anderen Mitwirkenden Einblick in Ihre Krankheitsgeschichte geben und sicherstellen, dass dies nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung geschieht.

Auch wir als Ihre Krankenkasse oder unser Partner BITMARCK haben keinen Zugriff auf Ihre Daten.

Weitere Informationen zum Datenschutz

Weitere Antworten auf Fragen zum Zugriff finden Sie auch in unseren Informationsmaterialien.  

Vorteile der ePA

Durch den Zugriff auf Ihre medizinischen Informationen können Ärzte:

  • Bereits durchgeführte Tests einsehen
  • Unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden und Sie so Wartezeiten und Kosten sparen
  • Präzisere Diagnosen stellen
  • Individuellere Behandlungspläne aufstellen

Dies gewährleistet eine optimale Versorgung und minimiert das Risiko unerwünschter Wechselwirkungen.

Erleichterung in der Betreuung von Angehörigen

Die ePA erleichtert Ihnen die Betreuung von Angehörigen, da Sie deren Gesundheitsdaten unkompliziert einsehen und verwalten können.

Wie greife ich auf meine ePA zu?

Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto in der App an. Öffnen Sie den Menüpunkt "Elektronische Patientenakte". Ihre ePA beinhaltet sensible medizinische Dokumente und ist deshalb ein besonders geschützter Bereich.

Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre ePA zu öffnen:

  • Komfortzugriff mit "alternativer Versichertenidentität" (al.vi): Wenn Sie den Komfortzugriff aktivieren, wird in einem hochsicheren Signaturdienst eine alternative Versichertenidentität für Sie angelegt. Dadurch können Sie nach der Anmeldung mit Versichertennummer und dem von Ihnen gewählten Passwort über Geräte, die mit Ihrem Benutzerkonto verbunden sind, Ihre ePA öffnen.
  • Gesundheitskarte: Mit einer NFC-fähigen Gesundheitskarte und einem NFC-fähigen Endgerät können Sie Ihre ePA öffnen. Die Gesundheitskarte stellt zusammen mit einer PIN einen weiteren Sicherheitsfaktor dar und bietet Ihnen die höchste Sicherheitsstufe.

Hinweis: Wenn Sie das erste Mal mit einem neuen Gerät auf das ePA-System zugreifen, müssen Sie diesen Zugriff aus Sicherheitsgründen autorisieren. Das System sendet Ihnen dazu eine E-Mail an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse.

Sperrung und Löschung Ihrer alternativen Versichertenidentität

Hier geht es zur Sperrung, Löschung Ihrer al.vi (alternativen Versichertenidentität): https://iam-bms.de/

Informationsmaterial (nach § 343 SGB V)

Hier finden Sie unser Informationsmaterial zur elektronischen Patientenakte als downloadbares Dokument.

Technische Voraussetzungen für die Nutzung der ePA

Die Nutzung der ePA-App erfordert folgende technische Voraussetzungen:

  • Alle Smartphones und Tablets mit Near Field Communication Funktion (NFC) mit den folgenden Betriebssystem:
    • Android Betriebssystem ab Version 10 
    • Apple iOS Betriebssystem ab Version 16

Download on the App Store        Get on Google Play

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich hier noch nicht um die neue ePA-App-Version handelt. Diese steht Ihnen erst ab 15.01.2025 zur Verfügung!

Sobald Sie die App heruntergeladen haben, können Sie sich eine eigene digitale Identität (GesundheitsID) anlegen, um sich in der ePA zu registrieren.

Was ist, soll und kann die GesundheitsID?

Zum 01.01.2024 steht allen Versicherten die sogenannte GesundheitsID zur Verfügung. Diese soll zukünftig als Alternative zur Gesundheitskarte (eGK) eingesetzt werden und via Smartphone den Zugang zu E-Rezept, ePA & Co. ermöglichen. Eine GesundheitsID enthält diejenigen Daten, welche für eine Behandlung im deutschen Gesundheitswesen notwendig sind. Die Registrierung ist freiwillig. Die dafür notwendige Identifizierung kann über die Online-Ausweisfunktion erfolgen. Ab 01. Januar 2026 soll die GesundheitsID zur Authentisierung im Gesundheitswesen und als Versicherungsnachweis fungieren können.

Weitere Informationen auch unter www.gematik.de/telematikinfrastruktur/gesundheitsid

Weitere Funktionen

  • Persönliche Vertreter zulassen
  • Leistungsauskunft über Ihre in Anspruch genommenen Leistungen
  • bei einem Wechsel zur BKK VerbundPlus können Sie Ihre ePA mitbringen

Hinweis: Einige Anwendungen stehen Ihnen erst ab 2026 zur Verfügung.

Die elektronische Patientenakte für alle ab Januar 2025

Ab dem 15. Januar 2025 startet im Rahmen des Digital-Gesetzes die Einführung der "ePA für alle". Diese neue Version der elektronischen Patientenakte ist die sogenannte Opt-Out-Version:  Bisher mussten Patienten selbst eine ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen. Ab Januar 2025 wird die ePA jedoch automatisch von der BKK VerbundPlus für ihre Versicherten angelegt, es sei denn, Sie widersprechen aktiv der Anlage (= Opt-Out).

Ärzte und Behandler sind dann gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten in die ePA einzustellen, sofern sie diese während der aktuellen Behandlung erheben und die Daten elektronisch vorliegen.

Wichtig zu wissen: Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Arzt oder Behandler Zugriff auf Ihre ePA hat. Dies ist der Fall, sofern Sie dem Zugriff bzw. der Ablage bestimmter Daten nicht aktiv widersprechen.


Wir halten Sie über die Einführung der „ePA für alle“ informiert

Als Ihre Krankenkasse informieren wir Sie umfassend über die Einführung der „ePA für alle“ und Ihre Rechte als Versicherte. Bis Mitte November 2024 werden wir Ihnen eine schriftliche Benachrichtigung zukommen lassen, um Sie über die Einführung der ePA zu informieren.

Allgemeine Fragen zum Thema ePA finden Sie bereits jetzt in unseren Informationsmaterialien.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich bereits die ePA nutze?

Sie nutzen bereits die ePA? Dann müssen Sie selbst „aktiv“ Ihre vorhandenen Daten ab dem 15.01.2025 in die „neue“ ePA-App- Version übertragen.

Keine Sorge, Sie werden rechtzeitig in Ihrer ePA-App über diese Maßnahme informiert und durch den Prozess geleitet.

Wichtig: Haben Sie die Datenübertragung in die neue Version nicht innerhalb eines halben Jahres durchgeführt, sind die bisher vorhanden Daten unwiderruflich verloren.

 

Wer hat Zugriff auf die Daten in der neuen ePA?

Zum Start der „ePA für alle“ ist Ihre Akte standardmäßig leer, es sei denn, Sie haben Ihre Daten in die neue App-Version übertragen. 

Ärzte und Behandler laden neue Unterlagen automatisch hoch, sodass Sie sich darum nicht kümmern müssen.

Der Zugriff auf Ihre Daten bleibt gesetzlich geregelt: Nur die in der Gesundheitsversorgung beteiligten Personen, wie Ärzte oder Therapeuten, greifen auf die ePA zu, wenn sie Sie behandeln.

Der Zugriff erfolgt nur im Rahmen Ihrer Behandlung oder der Inanspruchnahme entsprechender Leistungen.

Weiterhin gültig: Auch in der neuen ePA-App können Sie genau festlegen, welche Daten von wem eingesehen und genutzt werden dürfen. 

Versicherte, die die App nicht selbst nutzen, können einen Vertreter einsetzen.

Wer kann und darf (mit Ihrer Zustimmung) was in der ePA?

Wichtig zu wissen: Auch ohne die ePA-App können Sie den Zugriff auf Ihre ePA verweigern. Fragen zum Zugriff ohne ePA-App Nutzung beantworten wir Ihnen auch unter Punkt 5.10 in unseren Informationsmaterialien.

Ist die Nutzung der ePA weiterhin freiwillig?

Die BKK VerbundPlus ist durch die Bundesregierung dazu verpflichtet, zukünftig für alle Versicherten automatisch eine persönliche ePA anzulegen. Wenn Sie sich gegen die ePA entscheiden, müssen Sie der Anlage widersprechen. Die Nutzung der ePA bleibt selbstverständlich freiwillig.

Bis spätestens Mitte November 2024 werden wir alle unsere Versicherten schriftlich informieren und die Möglichkeit eines Widerspruchs aufzeigen.