Das E-Rezept
Effizient, sicher, zeitsparend: Das elektronische Rezept (E-Rezept) ist seit dem 01.01.2024 bei (fast) allen Ärzten im Einsatz und soll mittelfristig das klassische (rosa) Papier-Rezept ablösen. Eingelöst werden kann das E-Rezept in sämtlichen Apotheken. Und das auch ganz ohne Smartphone.
Das E-Rezept beim Arzt
Neben den Apotheken sind ab dem 1. Januar 2024 auch die niedergelassenen Ärzte bundesweit zur Teilnahme an der Umsetzung der aktuell geltenden Regelungen zum E-Rezept verpflichtet. Das bedeutet, Ihr Arzt verordnet ein verschreibungspflichtiges Medikament nicht mehr auf Papier, sondern digital. Dieses E-Rezept speichert er im sicheren Datennetz des Gesundheitswesens der Telematikinfrastruktur (TI).
Ziel des E-Rezepts
Ziel des E-Rezepts ist es, Medienbrüche und damit Abgabe-, Übertragungs- und Medikationsfehler zu verhindern – beispielsweise durch den Wegfall unleserlicher Papier-Rezepte.
(Weitere Informationen finden Sie unter: Das E-Rezept für Deutschland)
Nutzung per E-Rezept-App
Die E-Rezept-App ist direkt vom Betreiber des digitalen Netzwerks für das deutsche Gesundheitswesen (gematik GmbH) entwickelt worden und damit in höchstem Maße sicher.
Die App „Das E-Rezept" bietet verschiedene Vorteile – zum Beispiel erhalten Sie den vollen Überblick über Rezepte aus den vergangenen hundert Tagen oder die Möglichkeit, Medikamente direkt bei Apotheken zu bestellen. Zudem kann die Verfügbarkeit von Medikamenten abgefragt werden. Anschließend das digitale Rezept einfach und schnell an die Apotheke weiterleiten, schon können Sie Ihre Medikamente abholen.
Für den vollen Funktionsumfang der App benötigen Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle.
Versorgen Sie Angehörige? Dann können Sie mit entsprechender Freigabe auch auf die Rezepte der von Ihnen betreuten Personen zugreifen und diese einlösen.
Sichere Registrierung in der E-Rezept-App
Um sich in der E-Rezept-App zu registrieren werden Ihnen verschiedene Wege angeboten:
- Sie registrieren sich mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der dazugehörigen PIN. Erfahren Sie hier, wie Sie die PIN zu Ihrer eGK erhalten.
- Haben Sie bereits eine elektronische Patientenakte, können Sie die dort gültige Registrierung auch für das E-Rezept nutzen.
Nutzung per eGK
BKK VerbundPlus-Versicherte (oder deren Vertretung) können das E-Rezept mit der eGK (des Versicherten) einfach und sicher in der Apotheke einlösen. Eine PIN wird nicht benötigt. Das Rezept selbst wird nicht auf der eGK gespeichert. Sie dient lediglich als digitaler Schlüssel, damit die Apotheke das Rezept des Versicherten aus dem Rezeptspeicher abrufen kann.
Das E-Rezept als Ausdruck
Der elektronische Rezeptweg ist keineswegs verpflichtend für Sie. Wer möchte, kann sein Rezept in der Arztpraxis wie gewohnt ausgedruckt mitnehmen und dieses in der Apotheke vorzeigen.
Aufgrund der digitalen Unterzeichnung ist der Ausdruck auch ohne händische Unterschrift gültig. Der Ausdruck ist künftig nicht mehr rosafarben wie früher, aber er enthält alle wichtigen Informationen zur Verordnung und einen Rezeptcode. Das Fachpersonal in der Apotheke scannt den Rezeptcode ab und Sie können dann Ihre Medikamente mitnehmen oder bestellen.
Alle Möglichkeiten das E-Rezept einzulösen im Überblick
Weitere Informationen zur Funktionsweise des E-Rezeptes finden Sie auf der Internetseite der gematik.
Quellennachweis „Grafik: gematik GmbH“
So funktioniert's: E-Rezept mit der Gesundheitskarte einlösen
An wen können Sie sich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zur E-Rezept-App der gematik oder bei technischen Störungen können Sie sich an die Servicenummer 0800 277 3777 wenden. (Servicezeiten: Mo. – Fr. 08:00 – 20:00 Uhr, außer an bundeseinheitlichen Feiertagen).