Pflegereform 2025 – Zahlen- Daten- Fakten 

Das Jahr 2025 bringt positive Veränderungen und Erleichterungen für die häusliche Pflege, aber auch für die stationäre Pflege.

Erhöhte Pflegeleistungen im Überblick 

Das Jahr 2025 bringt positive Veränderungen und Erleichterungen für die häusliche Pflege, aber auch für die stationäre Pflege. Am wichtigsten sind sicherlich die lang erwarteten Leistungserhöhungen, die schon im Jahr 2023 bei der letzten großen Pflegereform (PUEG) beschlossen wurden. 

Die Pflegekasse der BKK VerbundPlus zeigt nun, welche Pflegeleistungen steigen und welche Änderungen im Lauf des Jahres noch in Kraft treten.


Pflegereform 2025: Was genau steht bevor? 

Die Pflegereform 2025 sieht eine Reihe von Erhöhungen in den Pflegeleistungen vor, die zur Verbesserung der Pflegeinfrastruktur und zur Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen beitragen sollen. Diese Erhöhungen beziehen sich auf alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, sowohl im häuslichen als auch im teilstationären und vollstationären Bereich. Mit diesen Maßnahmen soll eine qualitativ hochwertige Pflege sichergestellt und gleichzeitig die finanzielle Belastung der Betroffenen verringert werden.


Pflegeleistungen 2025: 

Ab Januar 2025 Erhöhung von Pflegeleistungen um 4,5 % 

Einige der Leistungen, die im Rahmen der Pflegereform 2025 erhöht werden, umfassen: 

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Vollstationäre Pflege
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Zuschuss zur Wohnraumanpassung
  • Wohngruppenzuschlag

 

Erhöhung des Pflegegelds 2025 

Ab Januar 2025 wird das Pflegegeld gemeinsam mit den restlichen Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Sie betragen je Pflegegrad: 

  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro 

Es ist wichtig zu beachten, dass für den Pflegegrad 1 kein Anspruch auf Pflegegeld besteht.

 

Steigerung der Pflegesachleistungen im Jahr 2025 

Wie das Pflegegeld, so steigen auch Pflegesachleistungen im Jahr 2025 um 4,5 Prozent an. Sie betragen dann, je nach Pflegegrad: 

  • Pflegegrad 2: 796 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro 

Es ist wichtig zu beachten, dass für Pflegegrad 1 kein Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht.

 

Anhebung der Leistungen der Tages- und Nachtpflege ab 2025 

Die Tages- und Nachtpflege wird zum 1. Januar 2025 erhöht. Für Pflegegrad 2 und höher betragen die neuen Leistungen:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro 

Erneut besteht für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 kein Anspruch auf diese Leistung.

 

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege 2025 

Die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege werden jeweils im Jahresverlauf zum Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. So beträgt der maximale Betrag für die Kurzzeitpflege dann 1.854 Euro und für die Verhinderungspflege 1.685 Euro im Jahr.

 

Einleitung des Entlastungsbudgets ab 1. Juli 2025 

Mit Einführung des sogenannten Entlastungsbudgets zum 1. Juli 2025 werden die Finanzierungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege aus einem gemeinsamen “Topf” geleistet. So stehen dann zusammen 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung.

 

Vollstationäre Pflege ab 2025 

Mit der Pflegereform 2025 werden auch hier die Leistungen angehoben. So betragen sie ab Januar 2025, je nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: „Zuschuss“ in Höhe von 131 Euro
  • Pflegegrad 2: 805 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro

 

Entlastungsbetrag 2025 

Der Entlastungsbetrag erhöht sich zum 1. Januar 2025 um rund 6 Euro auf 131 Euro pro Monat, was im Jahr einem Betrag von 1.572 Euro entspricht. 

 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2025 

Ab 2025 steigt der Betrag von 40 Euro monatlich auf 42 Euro monatlich an. 

 

Anpassung des Zuschusses zur Wohnraumanpassung 2025 

Ab dem Jahr 2025 wird dieser Zuschuss um 180 Euro auf insgesamt 4.180 Euro erhöht. 

 

Erhöhung des Wohngruppenzuschlages 2025 

Diese Leistung wird zum 1. Januar 2025 von 214 Euro auf 224 Euro erhöht.


Beitragserhöhung ab 01.01.2025 

Zur Finanzierung der Pflegeleistungen wird der Beitragssatz von aktuell von 3,4% auf 3,6% ab 01.01.2025 angehoben. Der Beitragssatz für Kinderlose beträgt dann 4,2% (vorher 4,0%).