Krankenkassen übernehmen Kosten
für Amalgam-Ersatz
Auf Basis eines EU-Beschlusses darf ab Januar 2025 kein Dentalamalgam mehr für Zahnfüllungen verwendet werden. Eine Ausnahme besteht für Fälle, in denen der Zahnarzt die Behandlung mit Amalgam für medizinisch notwendig hält. Bestehende und intakte Zahnfüllungen aus Amalgam sind weiterhin gesundheitlich unbedenklich und müssen nicht ausgetauscht werden.
Neue Zahnfüllungen bleiben für gesetzlich Versicherte auch ab 2025 grundsätzlich zuzahlungsfrei. Künftig werden dafür selbsthaftende Füllungen verwendet, die ohne zusätzliche Klebemittel angebracht werden können, z. B. sogenannte Glasionomer-Zemente.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Deutschlandweit wird es ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich keine zahnärztliche Versorgung mit Dentalamalgam mehr geben. Gemeinsam mit der KZBV haben wir uns auf geeignete, wirtschaftliche und praxiserprobte Füllungsmaterialien für alle Zahnfüllungen geeinigt. Dadurch können unsere GKV-Versicherten wie bisher qualitätsgesichert versorgt werden, ohne aus der eigenen Tasche Mehrkosten zahlen zu müssen. Dies zeigt, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auch unter den aktuell sehr schwierigen finanziellen Bedingungen lösungsorientiert arbeitet, um die gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.“
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