Europäische Krankenversicherung (EHIC)
Auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte finden Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC). Innerhalb der EU ersetzt die EHIC den früher nötigen Auslandskrankenschein.
Folgende Daten werden gespeichert
Auf der Karte sind alle Daten gespeichert, die für eine medizinische Behandlung und die Kostenerstattung notwendig sind:
- Ihr Name und Vorname
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre persönliche Kennnummer (die ersten zehn Stellen der Krankenversichertennummer)
- Die Kennnummer der BKK VerbundPlus
- Die Kennnummer der Karte
- Das Ablaufdatum Ihrer Gesundheitskarte
Welche Behandlungen werden durch die EHIC abgedeckt?
Die EHIC gilt vor allem für Notfälle: Unbedingt und unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Wenn Sie sich also eine Virusinfektion holen, das Bein brechen, Zahnschmerzen bekommen oder einen ähnlich gelagerten Notfall erleben, sind Sie damit auch im europäischen Ausland abgesichert. Dies gilt auch für eine fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen: Sprechen Sie das aber bitte vorher sicherheitshalber noch einmal mit uns ab (siehe auch: Reisen mit chronischer Erkrankung).
Welche Behandlungen werden nicht abgedeckt?
Nicht abgedeckt werden Rückführungs- oder Evakuierungskosten, Kosten, die durch die Unterbrechung bzw. Stornierung Ihrer Reise entstehen und Kosten für verlorene oder beschädigte Gegenstände während der Reise.
Wie gestaltet sich die Abrechnung?
In den oben genannten Ländern muss Ihre Karte im öffentlichen Gesundheitssystem akzeptiert werden. In der Regel werden die Kosten der Behandlung direkt mit der BKK VerbundPlus abgerechnet. Nur in einigen Ländern werden Sie dennoch in Vorleistung treten müssen. In diesem Fall müssen Sie die Rückerstattung dann bei uns beantragen, sobald Sie wieder zu Hause sind.
Die jeweils in Ihrem Urlaubsland gültigen Regelungen können Sie den Urlaubsmerkblättern entnehmen, die Sie auf der Seite der DVKA finden.
Wichtig
Bestehen Sie unbedingt auf eine detaillierte Rechnung, aus der die berechneten Maßnahmen im Einzelnen hervorgehen. Siehe auch hier:
Weitere Fragen, Antworten und Informationen
Welchen Arzt oder welche Klinik kann ich im Ausland aufsuchen?
Sie haben die freie Arztwahl, solange es sich um eine Vertragspraxis oder -klinik handelt, die innerhalb des nationalen Gesundheitssystems abrechnen darf. Um eine autorisierte medizinische Einrichtung zu finden, hilft Ihnen Ihre Reiseleitung, die Hotelrezeption - oder Sie rufen Ihre BKK VerbundPlus an.
Wie komme ich an Arzneimittel?
Medikamente, die Ihnen in einem EU-Staat verschrieben werden, bekommen Sie wie in Deutschland gegen Rezept und Vorlage der EHIC in der Apotheke. Das Medikament bezahlen Sie dort; das ausgelegte Geld bekommen Sie gegen Vorlage der Quittung von uns erstattet (abzüglich der ortsüblichen Zuzahlung). Wenn Sie ein deutsches Rezept haben, können Sie damit ebenfalls zu einer Auslands-Apotheke gehen. Auch in diesem Fall legen Sie das Geld zunächst vor und beantragen später bei uns die Erstattung.
Sollten Sie es vorziehen, Ihre Medikamente in größeren Mengen mit an Ihren Urlaubsort zu nehmen, sollten Sie auf jeden Fall eine ärztliche Bescheinigung (am besten auf Englisch) bereithalten. Damit vermeiden Sie Ärger bei einer Zollkontrolle.
Reisen mit chronischer Erkrankung
Auch mit einer chronischen Erkrankung, die einer geplanten Behandlung bedarf, können Sie unbesorgt in Urlaub fahren. Wer z.B. eine Dialyse benötigt, kann sich damit in Vertragseinrichtungen im Ausland versorgen lassen. Besprechen Sie das unbedingt vorab mit uns: Wir sagen Ihnen, welche Kosten wir übernehmen und können Ihnen dabei helfen, herauszufinden, ob es an Ihrem Urlaubsort die geeigneten Einrichtungen für Ihre Behandlung gibt.
Geplante Behandlungen im Ausland
Wir treten für Behandlungen ein, die wir auch in Deutschland übernommen hätten; und zwar bis zur hierzulande üblichen Höhe.
Planen Sie eine Krankenhausbehandlung oder Leistungen wie beispielsweise einen Zahnersatz, sollten Sie sich aber rechtzeitig vorher mit uns in Verbindung setzen und unsere Genehmigung dafür einholen.
Um unschöne Überraschungen zu vermeiden, sprechen Sie bitte bei jeder geplanten Behandlung mit uns ab, welche Leistungen bis zu welcher Höhe erstattet werden können. Außerdem erfahren Sie so, ob die Abrechnung direkt mit dem Krankenhaus/der Arztpraxis erfolgen kann oder ob sie erst nachträglich erstattet wird.
Achtung: Im Ausland angefallene Zuzahlungen dürfen wir nicht übernehmen. Wir können solche Zahlungen aber bei der Berechnung Ihrer Belastungsgrenze berücksichtigen. Heben Sie die Belege hierfür also unbedingt auf!
Was muss ich bei einem Aufenthalt in einem Drittland beachten?
In Drittstaaten können Sie nicht auf den deutschen Versicherungsschutz bauen, denn er gilt hier nicht. Einige Staaten, wie Russland, verlangen schon bei der Beantragung des Visums den Nachweis einer aktuellen Auslandskrankenversicherung. Wenn Sie also bei einer Reise in einen Drittstaat medizinisch abgesichert sein wollen, sollten Sie vorher eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Ich habe meine Gesundheitskarte zu Hause vergessen
Wenden Sie sich unverzüglich an Ihre BKK VerbundPlus: wir schicken Ihnen kurzfristig die Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) für die EHIC. Das geht auch schnell per Fax oder E-Mail.
Meine Karte wird im Ausland nicht akzeptiert
Falls Sie auf Ihrer Arztrechnung sitzen bleiben, gibt es mehrere Lösungsalternativen:
- Vor Reiseantritt: Informieren Sie sich, ob in Ihrem Reiseland die EHIC akzeptiert wird. Sollte das nicht der Fall sein, könnten Sie über den Abschluss einer privaten Auslandsversicherung nachdenken.
- Geplante Behandlung: Klären Sie diese unbedingt rechtzeitig vor Beginn Ihrer Reise mit uns ab. Wir sorgen dann mit Ihnen dafür, dass Sie entsprechend abgesichert sind.
- Nachträglich: Im Falle, dass Sie nachweisen können, warum Sie keine Auslandskrankenversicherung abschließen konnten - beispielsweise aufgrund einer Vorerkrankung oder Ihres Alters -, können wir Ihre private Arztrechnung nachträglich erstatten. (Dies gilt für dringende medizinische Behandlungen und maximal für sechs Wochen im Jahr.)
Treten Sie am Urlaubsort in Vorleistung und lassen Sie sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen. Nach Ihrer Rückkehr können Sie dann eine Rückerstattung bei uns beantragen.
In diesen europäischen Ländern gilt die EHIC (Stand April 2022):
Für Notfälle innerhalb der EU gibt es die einheitliche Notfallnummer 112.
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
Aktuell gültige Regelungen
Die aktuell gültigen Regelungen erfahren Sie unter folgendem Link. Hier können Sie auch das Merkblatt der DVKA für Ihr jeweiliges Urlaubsland downloaden:
Kontakt und Informationen
Bei Fragen erreichen Sie uns per Mail:
Weitere Informationen finden Sie hier: