Auslandskrankenversicherung
Eine private Reisekrankenversicherung deckt die medizinische Behandlung sowohl in öffentlichen als auch in privaten Krankenhäusern ab und übernimmt darüber hinaus noch einige zusätzliche Kosten.
Zusätzliche Kostenübernahme
Je nach Versicherung kann dies folgende Punkte umfassen:
- Kosten für bereits bestehende Erkrankungen
- Behandlung in privaten Krankenhäusern
- Notevakuierung
- Deckung der Rückführungskosten
- u. U. auch Reiserücktritt/Stornierungsschutz
- Ersatz bei Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen (auch Diebstahl)
Hinweis
Nicht jede Reisekrankenversicherung übernimmt automatisch all diese Punkte. Um zu sehen, was davon auf Ihre Versicherung zutrifft, überprüfen Sie bitte die Versicherungsbedingungen.
Auslandsreisekrankenversicherung
Unser Kooperationspartner, die Versicherungskammer Bayern, bietet Versicherten der BKK VerbundPlus umfassenden Schutz bei Auslandsreisen.