Akupunktur

Akupunktur 

Akupunktur ist eine der wenigen alternativen Heilmethoden, die Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs sind. Ärzte mit einer nachgewiesenen qualitativ hochwertigen Akupunkturausbildung können die Behandlung direkt mit Ihrer BKK-VerbundPlus-Versichertenkarte abrechnen.


Die Kostenübernahme erfolgt bei folgenden Indikationen

  • chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS), die seit mindestens sechs Monaten bestehen, oder
  • chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk, die seit mindestens sechs Monaten bestehen.