Kindervorsorgeuntersuchung U1 - U9
Für die Entwicklung von Kindern spielt die Vorsorge eine wichtige Rolle. Die kostenlosen Kinder- und Jugenduntersuchungen helfen dabei, Fehlentwicklungen zu erkennen und frühzeitig entgegenzuwirken. Die BKK VerbundPlus übernimmt die Kosten für alle gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Erwachsene. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei zahlreichen weiteren Vorsorgemaßnahmen.
Unser Vorsorgeprogramm für Kinder enthält einzelne Untersuchungen und Module. Damit Sie keinen dieser Termine Ihres Kindes beim Arzt oder Zahnarzt verpassen, erinnern wir Sie schriftlich an die Vereinbarung dieser Termine.
Ihr LeistungsPlus
Erweiterte Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren ist ein VorsorgePlus für die Gesundheit Ihrer Kinder.
Lesen Sie hier alles rund um unsere Vorsorgeleistung BKK Starke Kids.
Kinderuntersuchungen
U1 (unmittelbar nach der Geburt)
- Überprüfung von Atmung und Herzschlag
- Messung des Körpergewichts, der Körperlänge und des Kopfumfangs
- Überprüfung der Hautfarbe, der Muskelspannung und der Reflexe
- Neugeborenenscreening: Blutentnahme am 2. oder 3. Lebenstag und Untersuchung auf Anzeichen angeborener Krankheiten
- Früherkennung von angeborenen Hörstörungen
U2 (3. bis 10. Lebenstag)
- Untersuchung von Motorik und Organen, wie Herz, Lunge, Magen und Darm
- Überprüfung des Stoffwechsels und der Hormonproduktion
U3 (4. bis 5. Lebenswoche)
- Kontrolle der Körperhaltung des Babys
- Ultraschall, um zu überprüfen, ob eine Fehlstellung im Hüftgelenk vorliegt
- Messung des Körpergewichts, der Körperlänge und des Kopfumfangs
U4 (3. bis 4. Lebensmonat)
- Überprüfung des Bewegungsverhaltens und der motorischen Entwicklung
- eingehende körperliche Untersuchung
- Kontrolle von Hüftgelenk, Nervensystem sowie Hör- und Sehvermögen
- gegebenenfalls Routineimpfung
U5 (6. bis 7. Lebensmonat)
- eingehende körperlichen Untersuchung
- altersgemäße Entwicklung: Das Kind sollte beispielsweise bereits in der Lage sein, erste Laute zu bilden und sich vom Rücken auf den Bauch zu drehen.
U6 (10. bis 12. Lebensmonat)
Beweglichkeitskontrolle und Sprache:
- Das Kind sollte sitzen, krabbeln und stehen können.
- Auch die ersten Schritte an der Hand fallen in dieses Lebensalter.
- Das Kind kann auf vertraute Geräusche reagieren und erste Worte wie „Mama“ oder „Papa“ sagen.
U7 (21. bis 24. Lebensmonat)
- Überprüfung von Sinnesorganen und motorischer Entwicklung: Das Kind sollte sicher laufen können sowie in der Lage sein, bekannte Gegenstände zuzuordnen und sie zu benennen.
- Untersuchung der geistigen und sozialen Entwicklung sowie zur Sauberkeit
U7a (34. bis 36. Lebensmonat)
- Untersuchung der körperlichen Gesundheit
- Untersuchung auf psychische Erkrankungen
- Überprüfung auf sonstige Auffälligkeiten
U8 (46. bis 48. Lebensmonat)
- Untersuchung der Geschicklichkeit (zum Beispiel Stehen auf einem Bein)
- Neben dem Seh- und Hörvermögen sowie der Sprachentwicklung achtet der Arzt nun auch genau auf das soziale Verhalten, den Grad der Selbständigkeit und auf die Kontaktfähigkeit des Kindes.
U9 (60. bis 64. Lebensmonat)
Zusätzlich zu den Untersuchungen der U8:
- Untersuchung möglicher orthopädischer Fehlentwicklungen
- Überprüfung der geistigen und psychischen Entwicklung (Sozialverhalten)
- erste Einschätzung, wann das Kind schulreif ist
Jugenduntersuchungen
J1 (im 14. Lebensjahr)
- Jugenduntersuchung zur körperlichen, sozialen und sexuellen Entwicklung
- Aufklärung über gefährdende Verhaltensweisen
J2 (im 17./18. Lebensjahr)
Umfassende Vorsorgeuntersuchung zu den Schwerpunktthemen:
- Pubertäts- und Sexualstörungen
- Haltungsstörungen
- Ernährung/Adipositas
- Diabetesvorsorge
- Sozial- und Verhaltensstörungen