DiGA – App auf Rezept
Die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung haben seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) Anspruch auf eine entsprechende Versorgung mit sogenannten Digitalen Gesundheits-anwendungen – kurz: DiGAs.
Weitere Informationen
DiGAs unterstützen die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen. In Abgrenzung zu anderen, digitalen Gesundheitsmaßnahmen dienen DiGAs nicht der Primärprävention.