Reha und Kuren -
Wir unterstützen Sie beim Gesundwerden
Geht es darum, nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung schnell wieder gesund zu werden, bieten wir Ihnen ambulante Leistungen am Wohnort oder in anerkannten Kurorten sowie stationäre Leistungen.
Welches Kurangebot möchten Sie nutzen?
Ambulante Leistungen am Wohnort oder in anerkannten Kurorten
Sie erhalten den gesetzlich höchstmöglichen Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten von täglich 16 EUR, bzw. 25 EUR bei chronisch kranken Kleinkindern. Außerdem bezahlen wir die badeärztliche Behandlung und die verordneten Leistungen. Hierfür fallen die gesetzlich geregelten Zuzahlungen an.
Stationäre Leistungen
In bestimmten Einrichtungen übernehmen wir nach Abklärung mit dem behandelnden Arzt und unseren Beratungsärzten die vollen Kosten. Auch hier beträgt die Zuzahlung 10 EUR pro Tag. Eine Wiederholung ist frühestens nach vier Jahren möglich.
Kuren für Eltern und Kinder
Sie können bei verschiedenen Trägern (z. B. Müttergenesungswerk) Kuraufenthalte für Eltern sowie Kinderkuren beantragen.
Unter folgender Domain erhalten Sie Informationen zum Angebot unseres Kooperationspartners "Gesundheitsservice" zu geeigneten Kureinrichtungen und den entsprechenden Krankheitsbildern für Mütter, Väter und Kindern.
Aktivkuren in Europa
Raus aus dem alltäglichen Umfeld und raus aus chronischen Beschwerden – mit einer 21-tägigen Aktivkur bietet die BKK VerbundPlus Ihnen die Möglichkeit, im europäischen Ausland zu neuer Fitness und Gesundheit zu finden. Qualität ist uns sehr wichtig, daher werden unsere Aktivkuren nur in ausgewählten, anerkannten und geprüften Kurorten und Kureinrichtungen durchgeführt.
Wir übernehmen nicht nur die Kosten für das medizinisch-therapeutische Programm (bis auf den gesetzlich geregelten Eigenanteil), sondern bezuschussen auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis zu 16 EUR pro Tag.
Alle Informationen rund um die Aktivkur im Ausland finden Sie hier.
Das Antragsformular können Sie schnell und unkompliziert als PDF downloaden und direkt ausfüllen.
Gerne senden wir Ihnen die Antragsformulare per Post zu.
Informationen gemäß § 12 SGB IX
Die unterstützenden Informationen zur frühzeitigen Erkennung von Rehabilitationsbedarf in leichter Sprache finden Sie über diesen Link auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes.