Patientenverfügung
Durch Unfall oder Krankheit kann in unserem Leben der Moment kommen, in dem wir uns als Patient nicht mehr selbst dazu äußern können, welche lebenserhaltenden Maßnahmen und Behandlungen wir möchten, welche wir ausschließen. Andere Menschen treffen dann für uns Entscheidungen – für viele ist klar, dass das der Lebenspartner oder die Familie sein sollen.
Doch selbst, wenn in diesem schweren Moment das familiäre oder soziale Umfeld funktioniert und die Menschen darin bereit sind, sich für uns einzusetzen, sind sie nur mit einer von Ihnen erteilten Vorsorgevollmacht dazu berechtigt, für uns Entscheidungen zu treffen. Ferner ist es wichtig, Ihren Willen im Zusammenhang mit derartigen Entscheidungen möglichst exakt festzuhalten, damit die Entscheidungen, die Vertrauenspersonen für uns treffen, wirklich bindend sind für die Ärzte und Institutionen.
Sorgen Sie daher auch für diesen Fall mit einer Patientenverfügung vor, denn bereits ein kritischer Augenblick in unserem Alltag – ein Unfall oder Schlaganfall – reicht aus, alles zu verändern. Und niemand weiß, wann das sein wird.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Die Formvorschriften von Vollmachten und Verfügungen – Schriftform und Unterschrift durch den volljährigen, einwilligungsfähigen Verfasser – sind recht schnell erfüllt.
Die Herausforderung besteht darin, möglichst klare Vorstellungen zu gewünschten oder ungewünschten Behandlungen in kritischen gesundheitlichen Situationen zu entwickeln und widerspruchsfrei zu formulieren. Ansonsten könnten im Fall des späteren Rückgriffs auf die Angaben unliebsame Überraschungen ans Licht kommen, die eine Anwendung verhindern. Juristisch gelten hohe Anforderungen an wirksame Patientenverfügungen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass zum Beispiel in einem medizinischen Notfall eine Person Ihres Vertrauens mit dem Arzt sprechen und notwendige Entscheidungen treffen darf. Bevollmächtigen kann man einen oder verschiedene Personen auch für Geldangelegenheiten, Wohnung, Pflege sowie den Umgang mit Justiz und Versicherungen.
Betreuungsverfügung
Liegt in einer Notsituation keine Vorsorgevollmacht vor, wird das Betreuungsgericht einen Betreuer einsetzen. Durch eine Betreuungsverfügung äußern Sie den Wunsch an das Betreuungsgericht, eine bestimmte Person als Betreuer einzusetzen und verringern dadurch das Risiko, dass das Gericht eine fremde Person als Betreuer bestellt.
Auch für den Fall, dass die Vorsorgevollmacht gegebenenfalls nicht ausreichend formuliert ist, um die Entscheidungen durch den Bevollmächtigten entscheiden zu lassen, macht es Sinn diese Person auch im Rahmen einer Betreuungsverfügung nochmals zu benennen. Sie können in der Betreuungsverfügung eine oder mehrere Personen benennen bzw. auch ausschließen.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine rechtlich verbindliche Willenserklärung, die festlegt, welche Behandlungen oder Eingriffe im Falle der eigenen Einwilligungsunfähigkeit erwünscht sind oder abgelehnt werden. Behandlungssituationen und ärztliche Maßnahmen sollten so konkret wie möglich beschrieben werden. Persönliche Beweggründe und Gedanken ergänzen dabei diese eher formellen Behandlungswünsche und bieten Orientierung bei Entscheidungen in dadurch möglicherweise noch nicht abgedeckten Sondersituationen.
Gute Gründe dafür, jetzt vorzusorgen
Befassen Sie sich mit den 5 wichtigsten Gründen, die dafür sprechen jetzt vorzusorgen. Sofern auch nur eine dieser Aussagen für Sie zutrifft, sollten Sie sich intensiv und zeitnah mit der Erstellung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beschäftigen. Nach einem Klick auf das jeweilige Statement finden Sie wichtige Informationen dazu, was diese Punkte mit einer Patientenverfügung zu tun haben.
Ich möchte meine Angehörigen bei Entscheidungen entlasten
Nutzen Sie die Erstellung einer Patientenverfügung dazu, sich zu konkreten Anwendungssituationen und Ihren persönlichen Wünschen mit Ihren Vertrauenspersonen auszutauschen. Je genauer Sie im Rahmen der Patientenverfügung Anwendungssituationen und Ihre Behandlungswünsche beschreiben, umso eher bewahren Sie Ihre Angehörigen davor, bei der Beantwortung essentieller Fragen auf sich alleine gestellt zu sein.
Meine Angehörigen kennen meinen Willen und sollen ihn durchsetzen
Sollten Sie selbst nicht einwilligungsfähig sein, besteht für Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern) keine automatische rechtliche Grundlage dafür, für Sie Entscheidungen treffen zu dürfen, die eine lebensverkürzende Wirkung haben. Dies ist nur möglich, wenn Sie im Rahmen einer Patientenverfügung Ihren Willen konkret formuliert haben und mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht den Personen Ihres Vertrauens entsprechende Befugnisse übertragen haben.
Sogar die ärztliche Schweigepflicht gegenüber Ihren engsten Angehörigen bleibt aufrechterhalten – sofern Sie im Vorfeld keine entsprechende Erklärung z.B. in der Patientenverfügung, unterzeichnet haben. Haben Sie nur eine Patientenverfügung, aber keine Vorsorgevollmacht erstellt und sind entsprechende Entscheidungen zu treffen, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Für diesen Fall entscheidet also eine fremde Person über die Anwendung Ihrer Verfügungen.
Ich möchte einmal in Würde und selbstbestimmt sterben dürfen
Nicht immer deckt sich das, was unser Gesundheitssystem an intensivmedizinischen Maßnahmen vorsieht, mit den individuellen Vorstellungen von würdevollem und selbstbestimmten Sterben. Treten solche Situationen ein, ist der Betroffene oft nicht mehr in der Lage sein Recht zur Selbstbestimmung wahrzunehmen und beispielsweise bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen. Ohne eine Patientenverfügung fehlt sowohl Ärzten, als auch Ihren Angehörigen die rechtliche Grundlage, derartige Maßnahmen zu beenden bzw. gar nicht erst einzuleiten.
Im Verlauf einer schweren Krankheit ist mir Lebensqualität wichtiger als die Verlängerung der Überlebenszeit
Die Palliativmedizin bietet in Deutschland ein umfangreiches Angebot an Behandlungsmöglichkeiten, die nicht die Lebensverlängerung, sondern die Aufrechterhaltung der Lebensqualität zum Ziel haben. Wenn Sie diese Art der Behandlung auch für sich in Anspruch nehmen wollen, bedingt dies häufig den Verzicht auf intensivmedizinische Maßnahmen. Nutzen Sie die Möglichkeit im Rahmen einer Patientenverfügung hierfür die Voraussetzungen zu schaffen und explizit eine palliativmedizinische Behandlung einzufordern.
Ich möchte meine Angelegenheiten rechtzeitig regeln – vieles im Leben ist nicht vorhersehbar
Es ist richtig, dass die Anlässe für die mögliche Anwendung einer Patientenverfügung rein zahlenmäßig im letzten Lebensdrittel zunehmen. Dafür ist das frühere Eintreten ungeplanter Ereignisse in den Auswirkungen umso intensiver. Niemand denkt gerne daran, dass man durch einen Unfall oder eine plötzlich eintretende Krankheit überrascht werden könnte, trotzdem ist uns allen bewusst, dass dieser Fall eintreten kann. Umso wichtiger ist es dann für diesen Fall vorgesorgt zu haben – für sich selbst und seine Angehörigen.
Erstellen Sie jetzt Ihre rechtswirksamen Verfügungs- und Vollmachtsdokumente
Unser Partner DGV Deutsche Gesellschaft für Vorsorge mbH bietet Ihnen eine Möglichkeit, alle Ihre Vorsorgedokumente sicher, komfortabel und medizinisch, juristisch und ethisch fundiert zu erstellen:
- Über das Portal meinepatientenverfügung.de werden Sie auch ohne Vorkenntnisse sicher und verständlich durch alle relevanten Fragestellungen geführt. Im jeweiligen Kontext erhalten Sie wertvolle Informationen, die Sie dabei unterstützen, das Thema aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten.
- Die Erstellung erfolgt online und lässt Ihnen ausgiebig Zeit, sich selbst eine fundierte Meinung zu bilden und sich darüber auch mit Personen Ihres Vertrauens auszutauschen.
- Medizinisch, juristisch und ethisch fundierte Verfügungsoptionen bieten Ihnen den notwendigen individuellen Gestaltungsspielraum und gewährleisten eine hohe Wirksamkeit bei der späteren Durchsetzung.
- Die derzeit durch das BGH-Urteil** gestellten Anforderungen werden dabei uneingeschränkt erfüllt.
** Urteil des Bundesgerichtshofes zu Patientenverfügungen – was müssen Sie beachten?
Patientenverfügung jetzt erstellen
Bei unserem Kooperationspartner bekommen Sie die Patientenverfügung und können optional noch den Archivservice und eine persönliche Notfallkarte buchen. Damit Ihre Dokumente auf dem neuesten Stand bleiben, erhalten Sie als Nutzer alle zwei Jahre eine Erinnerung zur Überprüfung und Aktualisierung der Vorsorgedokumente. Alternativ haben Sie die kostenfreie Möglichkeit zur aktiven Bestätigung der immer noch gegebenen Aktualität der Dokumente.
Erstellen Sie Ihre Patientenverfügung Schritt für Schritt online
Schritt für Schritt zu Ihrer Patientenverfügung
Schritt 1: Anmeldung
Zur Nutzung des Serviceangebotes verlassen Sie den Webauftritt der BKK VerbundPlus und wechseln zum Portal der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge. Auf dem Internetportal müssen Sie sich unter „Mein Konto“ als Neukunde registrieren. Sie erhalten am Ende des Registrierungsprozesses eine E-Mail an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse. Über einen Link in dieser Mail können Sie die Registrierung abschließen.
Schritt 2: Persönliche Daten
In einem zweiten Schritt geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
Schritt 3: Bestellung
Bestellen Sie den gewünschten Leistungsumfang:
- Basis-Paket, Online-Erstellung einer Patientenverfügung (inkl. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung), Dokument als PDF zum Download und Selkberdrucken, 9,50 Euro einmalig
- Comfort-Paket, wie Basis, aber inklusive Zusendung aller ausgedruckten, unterschriftsreifen Dokumente (auch Mehrfertigungen) in einer Dokumentenmappe, 19,50 Euro einmalig
- Premium-Paket, wie Comfort, inklusive Notfall- und Archivservice*, Änderungsmöglichkeiten der Dokumente (inkl. Druck und Versand), 19,50 Euro jährlich
* Der Notfall- und Archivservice beinhaltet die sichere Verwahrung einer zusätzlichen Archivausfertigung einschließlich einer persönlichen Notfallkarte, Notfallzugriff rund um die Uhr und Erinnerungsservice.
Schritt 4: Zahlungsart wählen
Hier können Sie wählen, wie Sie die Leistungen bezahlen möchten. Sie haben die Möglichkeit per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung oder Rechnung zu bezahlen. Dabei sind alle elektronischen Übertragungswege entsprechend gesichert und verschlüsselt.
Schritt 5: Abschluss der Bestellung, Bestätigungsmail mit der Rechnung
Die Bestellung wurde erfolgreich abgeschlossen und kann jederzeit im Kundenkonto unter meine „Meine Bestellungen“ eingesehen werden. Eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse bestätigt die Bestellung und enthält die Rechnung.
Schritt 6: Patientenverfügung erstellen
Nun können Sie Ihre individuelle, medizinisch und juristisch fundierte Patientenverfügung (inkl. Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht) erstellen. Eine Übersichtsseite zeigt Ihnen, die nächsten Schritte an:
- Basisfragen beantworten
- Verfügungen erstellen
- Vollmachten erstellen
- Archivservice (falls gebucht)
- Abschluss
Sie werden dabei mit Hilfe eines strukturierten Online-Interviews Schritt für Schritt ans Ziel geführt. Optional können Sie auch eine telefonisch begleitete Erstellung buchen. Sie können die Erstellung auch jederzeit unterbrechen, um nachzudenken oder sich zum Beispiel mit dem Hausarzt zu beraten.
Wenn Sie das Online-Interview erfolgreich abgeschlossen haben, werden Ihre persönlichen Vorsorgedokumente auf der Grundlage der gewählten Antwortoptionen (Verfügungsoptionen) automatisch erstellt und im Rahmen einer Voransicht angezeigt. Sie können vor der abschließenden Freigabe diese Voransicht ausdrucken, in aller Ruhe prüfen und mit vertrauten Personen (z. B. Angehörige oder Hausarzt) besprechen.
Schritt 7: Unterschrift
Anschließend erhalten Sie ein PDF-Dokument zum Selberdrucken im Download (Basis-Paket), bzw. alle erstellten Dokumente sowie entsprechende Mehrfachexemplare unterschriftsreif per Post zugesandt (Comfort- und Premium-Pakete). Nach einer finalen Prüfung unterschreiben Sie alle Ausfertigungen.
Optionale Schritte (Premium-Paket):
Schritt 8: Archivierung und Verteilung der unterschriebenen Exemplare
Wenn Sie den Notfall- und Archivservice nutzen (Premium-Paket), müssen Sie das dafür vorgesehene Exemplar unterschreiben und an das Online-Portal zurückschicken. Diese Dokumente werden dort gescannt und zusammen mit dem Original sicher archiviert. Die restlichen Mehrfachexemplare in Ihrer Mappe sind für Sie und Ihre bevollmächtigten Vertrauenspersonen vorgesehen.
Schritt 9: Aufbewahrungsort der Notfallkarte wählen
Wenn Sie sich für den Notfall- und Archivierungsservice entschieden haben, befindet sich unter den Dokumenten, die Sie von meinepatientenverfügung.de erhalten, Ihre Notfallkarte. Die Karte können Sie zum Beispiel im Geldbeutel – direkt bei Ihrem Organspendeausweis – aufbewahren.
Im Ernstfall wird Ihre Notfallkarte somit schnell gefunden und die behandelnden Ärzte können mittels Notfallcode auf der Karte rund um die Uhr auf ein elektronisches Abbild Ihrer Vorsorge-Dokumente zugreifen. Sie können dabei selbst bestimmen, ob die Patientenverfügung nach Eingabe des Codes direkt erscheint oder ob nur die Kontaktdaten Ihrer bevollmächtigten Vertrauenspersonen erscheinen.
Schritt 10: Regelmäßiges Prüfen und Bestätigen der Vorsorge-Dokumente
Wenn Sie den Notfall- und Archivservice gebucht haben, werden Sie alle zwei Jahre von „Meine Patientenverfügung“ automatisch schriftlich dazu aufgefordert, Ihre Vorsorgedokumente auf deren Aktualität zu prüfen. Notwendige Änderungen können einfach und sicher über Ihr persönliches Konto vorgenommen werden. Entsprechen die Dokumente noch dem aktuellen Stand, senden Sie eine von Ihnen unterschriebene Bestätigung ganz einfach ohne weitere Kosten für Sie zurück. Mit diesem ebenfalls im Portal hinterlegten Dokument wird dann im Ernstfall die Aktualität Ihrer Verfügungen belegt.
Wichtiger Hinweis
Die BKK VerbundPlus vermittelt lediglich den Kontakt zum Kooperationspartner „meinePatientenverfügung.de“. Dagegen übernimmt die BKK VerbundPlus keine Garantie oder Haftung für einzelne Inhalte des Anbieterportals und hat auch keinen Anteil an vertraulichen Vereinbarungen zwischen Versicherten und „meinepatientenverfügung.de“.
Einen umfassenden Überblick zum Thema Patientenverfügung erhalten Sie über das Online-Portal "meinePatientenverfügung.de" auf der Ratgeberseite.
Vorsorgedokumente selbstständig erstellen
Natürlich können Sie Ihre Verfügungen und Vollmachten auch selbstständig verfassen. Musterformulare bzw. Textbausteine gibt es beim Bundesjustizministerium.