Hilfsmittel
Hilfsmittel unterstützen Kranke und Behinderte dabei ihren Alltag besser zu meistern, eine drohende Behinderung zu vermeiden oder eine Behinderung auszugleichen. Ein Hilfsmittel muss medizinisch notwendig sein, also von Ihrem Arzt verordnet werden. Zu den klassischen Hilfsmitteln gehören z. B. Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen), Hörgeräte, Prothesen, orthopädische Einlagen oder Rollstühle.
Zuzahlung
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 EUR. Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Inkontinenz- und Stoma-Artikel) beträgt die Zuzahlung 10 % je Packung, maximal 10 EUR für den Monatsbedarf je Indikation.
Für die optimale Versorgung: Vertragspartnersuche
Um Sie optimal zu versorgen haben wir Verträge (Vertragssuche) mit qualifizierten Leistungserbringern geschlossen. Über die darunter aufgeführte Hilfsmittelsuche finden Sie einen passenden Lieferanten, den Sie direkt mit Ihrer Verordnung aufsuchen können.
Finden Sie den passenden Leistungserbringer
Wichtig: Für die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln sowie TENS-/EMS-Geräten wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 07351 1824-756.
Hinweis
„Die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und die Produktinformationen werden von der GWQ ServicePlus AG, Ria-Thiele-Straße 2a, 40549 Düsseldorf, bereitgestellt, Ihre IP-Adresse wird im Falle der Nutzung der Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und Produktinformation aus technischen Gründen an die GWQ ServicePlus AG übermittelt, bei dieser jedoch nicht weiter gespeichert, sondern umgehend gelöscht.“