Heilmittel
Als Heilmittel bezeichnet man Anwendungen, die unter die Kategorie „Manuelle Therapie“ fallen. Dazu zählen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie.
Langfristige Heilmittelgenehmigung
Bei Versicherten mit einer schweren und dauerhaften funktionellen/ strukturellen Schädigung, kann ein langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt werden. Neben den genannten Voraussetzungen müssen die Beeinträchtigung der Aktivitäten und der nachvollziehbare Therapiebedarf aus der ärztlichen Begründung ableitbar sein.
Hat Ihr Arzt bei Ihnen eine schwere funktionelle oder strukturelle Schädigung festgestellt, die über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr fortlaufend Heilmittel erfordert, können die Voraussetzungen für einen langfristigen Heilmittelbedarf vorliegen.
Prüfung des langfristigen Heilmittelbedarfs
Kein Antragsverfahren bei festgelegten Diagnosen
In der Heilmittel-Richtlinie definiert die Anlage 2 festgelegte Diagnosen, bei denen die Voraussetzungen eines langfristigen Heilmittelbedarfs gegeben sind.
Ist Ihre Erkrankung in der Anlage 2 mit der geplanten Heilmittelversorgung aufgelistet, gilt der langfristige Heilmittelbedarf als genehmigt.
Ihr Arzt kann die Heilmittel verordnen, solange diese benötig werden. Mindestens alle 12 Wochen ist jedoch ein Arztbesuch und die Ausstellung einer erneuten Heilmittelverordnung notwendig.
Soweit die Erkrankung nicht in der Anlage 2 gelistet ist, kann Ihr Arzt zusätzlich die Diagnoseliste über besondere Verordnungsbedarfe zur Prüfung hinzuziehen. Wenn Ihre Krankheit auf dieser Liste steht und die Nebenbedingungen (z.B. Alter, Zeitpunkt des Akutereignisses) erfüllt sind, gilt der langfristige Heilmittelbedarf ebenfalls als genehmigt.
Antragsverfahren bei weiteren Diagnosen
Ist Ihre Erkrankung nicht in der Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie gelistet, kann ein Antrag zur Prüfung der Voraussetzungen für den langfristigen Heilmittelbedarf bei der BKK VerbundPlus gestellt werden.
Hierzu benötigen wir:
- Einen formlosen Antrag (Eine Vorlage finden Sie in der untenstehenden Patienteninformation)
- Eine Kopie der ärztlichen Heilmittelverordnung mit Begründung
Anhand der Unterlagen können wir die Prüfung des langfristigen Heilmittelbedarfs vornehmen. Bei vorliegender Notwendigkeit, kann der Medizinische Dienst in die Prüfung eingebunden werden.
Wichtiger Hinweis!
Sollte der langfristige Heilmittelbedarf nicht bestätigt werden, kann die medizinisch notwendige Heilmitteltherapie nach den Regelungen der Heilmittel-Richtlinie fortgesetzt werden.
Weitere Informationen rund um den langfristigen Heilmittelbedarf, sowie ein Ablaufschema und einen Musterantrag zur Prüfung bei der BKK VerbundPlus finden Sie in der untenstehenden Patienteninformation.