Haushaltshilfe
Können Sie Ihren Haushalt aufgrund einer Erkrankung oder eines Krankenhausaufenthalts vorübergehend nicht weiterführen? Benötigen Sie im Alltag Unterstützung durch eine Haushaltshilfe? Als Ihre Krankenkasse sind wir auch in dieser Situation für Sie da – über das gesetzliche Maß hinaus!
Ihr LeistungsPlus
Kostenübernahme für Haushaltshilfe
Die BKK VerbundPlus beteiligt sich an den Kosten für eine Haushaltshilfe in folgenden Fällen:
- Für bis zu 26 Wochen während einer ambulanten Behandlung aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung, auch ohne Kinder im Haushalt.
- Bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden und Entbindung, auch ohne Kinder im Haushalt. Lesen Sie hier mehr dazu.
- Während eines stationären Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalts haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Haushaltshilfe, sofern in Ihrem Haushalt eine Person lebt, die den Haushalt nicht weiterführen kann. Sofern Ihre stationäre Rehabilitation von der deutschen Rentenversicherung gezahlt wird, klären Sie den Anspruch auf Haushaltshilfe bitte direkt mit der Rentenversicherung.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bei uns beantragen müssen, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie uns, und wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Antrag.
Wie hoch ist Ihre Zuzahlung?
Als Versicherter leisten Sie ab dem 18. Lebensjahr – gesetzlich vorgeschrieben – eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten je Kalendertag (mindestens 5 EUR, höchstens jedoch 10 EUR). Sind Sie für dieses Jahr von Zuzahlungen befreit, entfällt Ihr Anteil.
Wichtig zu wissen:
Bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.
Wer die Haushaltshilfe übernimmt, wählen Sie selbst
Bei Weiterführung des Haushalts durch den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin:
Für die Zeit des unbezahlten Urlaubs erstatten wir das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt bis zu einem täglichen Maximalbetrag von 328,22 EUR abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Ausgenommen sind arbeitsfreie Tage (z.B. bezahlter Urlaub, Wochenende). Zur Erstattung benötigen wir, nach Beendigung der Haushaltshilfe, eine Verdienstausfallbescheinigung des Arbeitgebers.
Bei Weiterführung des Haushalts durch Personen, die mit dem Versicherten bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind:
Wir übernehmen die Kosten des unbezahlten Urlaubs (s.o.) und/oder entstandene Nebenkosten wie z.B. Fahrkosten bis zu einem täglichen Maximalbetrag von 328,22 EUR abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Haushaltshilfe durch Sozialstationen oder Betreuungsdienste (z.B. Rotes Kreuz, Caritas):
Wir arbeiten mit vielen Organisationen zusammen, die wir Ihnen gerne nennen. Bei der Hilfe im Haushalt handelt es sich um eine sehr individuelle Aufgabe. Deshalb empfehlen wir, direkten Kontakt zu den entsprechenden Institutionen zu suchen. Die Kosten der Haushaltshilfe rechnen unsere Vertragspartner direkt mit uns ab.
Haushaltshilfe durch Bekannte (nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert):
Wir erstatten alle Kosten (z.B. Stundenlohn, Fahrkosten) bis zu einem Höchstsatz pro Stunde von 11,00 EUR.
Haushaltshilfe während der Schwangerschaft
Regelungen für eine Haushaltshilfe aufgrund von Beschwerden während der Schwangerschaft finden Sie hier: