Familienversicherung

Familienversicherung

Um nicht nur Ihnen, sondern auch Ihren Familienmitgliedern die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen, können Sie Ihre ganze Familie bei der BKK VerbundPlus mitversichern.


Voller Versicherungsschutz kostenfrei

Folgende Familienangehörigen erhalten bei uns den vollen Versicherungsschutz ohne zusätzliche Beitragszahlung:

  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
  • Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Wird die Schul-/oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus; dies gilt auch bei einer Unterbrechung oder Verzögerung z.B. durch einen freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG, Freiwilligendienst nach dem BFDG oder JFDG oder einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Abs. 1 EhfG, für die Dauer von höchstens 12 Monaten.
  • Stief- und Enkelkinder, die das Mitglied überwiegend unterhält oder in seinen Haushalt aufgenommen hat
  • sowie Pflegekinder, wenn sie nicht beruflich gepflegt werden 
  • Kinder mit Behinderung können dauerhaft familienversichert bleiben, wenn: 
    • sie auch als Erwachsene nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können 
    • die Dauer der Behinderung nicht absehbar ist, aber wahrscheinlich länger als 6 Monate anhalten wird 
    • die Behinderung vor Erreichen der genannten Altersgrenzen eingetreten ist 
    • die Familienversicherung zu diesem Zeitpunkt bestand oder nur wegen einer Vorrangversicherung ausgeschlossen war.

Voraussetzungen

Dies gilt jedoch nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • sie wohnen im Inland
  • es besteht kein eigener Krankenversicherungsschutz
  • es besteht keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit
  • es wird kein eigenes regelmäßiges Gesamteinkommen über den folgenden Grenzen erzielt:
    • Ohne Minijob = 505,00 EUR
    • Inkl. Minijob = 538,00 EUR

      Zum Gesamteinkommen gehört u. a.:

    • Bruttoarbeitsentgelt aus einer Beschäftigung (inklusive der zu erwartenden Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld) 
    • Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit 
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 
    • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinserträge aus einmalig gezahlten Leistungen wie Abfindungen und Lebensversicherungen) 
    • Renten (z. B. Hinterbliebenenrenten, ausländische Renten) 
    • steuerpflichtige Unterhaltszahlungen 
    • einmalig oder monatlich gezahlte Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Ihr Ehegatte ist nicht gesetzlich versichert, hat jedoch ein regelmäßiges Einkommen unter 69.300,00 EUR (jährlich, Stand 2024) oder verdient weniger als Sie.

Weitere Informationen erhalten Sie unter familienportal.de

Wichtig

Damit wir Ihre Angehörigen familienversichern können, benötigen wir einen entsprechenden Antrag. Bitte teilen Sie uns zukünftig alle Änderungen mit, damit wir die Familienversicherung beurteilen können. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, den Anspruch auf Familienversicherung regelmäßig zu überprüfen.