Fahrkosten
Die BKK VerbundPlus übernimmt die Kosten Ihres medizinisch notwenigen Rettungs- oder Krankentransports. Ihr gesetzlicher Eigenanteil beträgt zehn Prozent der Kosten, mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR.
Die Eigenbeteiligung ist auch von Versicherten zu leisten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Ausnahme: Für Fahrkosten zur medizinischen Rehabilitation sind keine Zuzahlungen zu leisten
In folgenden Fällen übernehmen wir die Fahrkosten:
- Bei medizinisch notwendiger Verlegung von einem Krankenhaus in ein anderes.
- Rettungsfahrten (RTW) in ein Krankenhaus.
- Krankentransporte mit einem Krankenwagen (KTW), wenn eine medizinisch fachliche Betreuung oder Einrichtung erforderlich ist.
In Ausnahmefällen folgende ambulante Fahrten:
- Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung.
- Fahrten zur onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie.
- Fahrten von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen "aG", "Bl", "H" im Schwerbehindertenausweis.
- Fahrten von Versicherten, die pflegebedürftig sind und bei denen ein Pflegegrad 3, 4 oder 5 festgestellt wurde. (Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegen.)
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Der kürzeste Weg zu mehr Informationen führt über unsere FAQ. Lesen Sie häufige Fragen und Antworten.