Ärztliche Zweitmeinung
Wenn eine ärztliche Diagnose das eigene Leben oder das eines Angehörigen verändert, kommen nicht selten Zweifel auf. Ist die angeratene Operation wirklich notwendig? Ist die verordnete Therapie sinnvoll? Bedenkt man, dass 60 % aller geplanten Operationen eigentlich überflüssig wären, sind diese Fragen berechtigt.
Um Ihnen in solchen Situationen Sicherheit zu geben, übernehmen wir im gesetzlichen Rahmen die Kosten einer ärztlichen Zweitmeinung bei Mandeloperationen (Tonsillektomie, Tonsillotomie), einer Gebärmutterentfernung (Hysterektomie), arthroskopischen Eingriffen an der Schulter, Hüftgelenkersatz, Implantationen einer Knieprothese, bestimmten Operationen an der Wirbelsäule, Entfernungen der Gallenblase (Cholezystektomie), kathetergestütze elektrophysiologische Untersuchung (EPU) bei Herzrhythmusstörungen und Ablationen am Herzen sowie die Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators und Amputationen bei Diabetischem Fußsyndrom.
Als besonderes LeistungsPlus tragen wir die Kosten für eine Zweitmeinung auch bei geplanten orthopädischen Operationen und sogar bei einer Krebsdiagnose.
60 % der geplanten OPs sind überflüssig. Eine ärztliche Zweitmeinung hilft, diese zu vermeiden.
Wir bezahlen ärztliche Zweitmeinungen bei:
- Mandeloperationen (Tonsillen-OP)
- Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
- Krebs
- Orthopädische Operationen (geplant)
- Operationen an der Wirbelsäule
- arthroskopischen Eingriffen an der Schulter
- Hüftgelenkersatz
- Implantationen einer Knieprothese
- Amputation bei Diabetischem Fußsyndrom
- Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie)
- kathetergestützte elektrophysiologische Untersuchung (EPU) bei Herzrhythmusstörungen und Ablationen
- Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators
So nehmen Sie die ärztliche Zweitmeinung in Anspruch
Gesetzlich Versicherte können grundsätzlich Ihren Arzt frei wählen und daher auch einfach den Rat eines zweiten Mediziners zu einer geplanten Behandlung oder Operation einholen. Diese Leistung wird direkt mit uns abgerechnet.
Zweitmeinung im gesetzlichen Rahmen
Bei geplanten Mandeloperationen (Tonsillen-OPs), Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien), athroskopischen Eingriffen an der Schulter, Hüftgelenkersatz, Implantationen von Knieprothesen, bestimmten Operationen an der Wirbelsäule, Entfernungen der Gallenblase (Cholezystektomie), kathetergestütze elektrophysiologische Untersuchung (EPU) bei Herzrhythmusstörungen und Ablationen am Herzen sowie die Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators und Amputationen bei Diabetischem Fußsydrom gilt ein gesonderter Anspruch auf eine Zweitmeinung. In diesen Fällen gibt es ein geregeltes Verfahren, d. h. der Arzt muss den Patienten mindestens 10 Tage vor dem Eingriff gezielt aufklären, dass es die Möglichkeit gibt eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen.
Über die Arztsuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie Ärzte, die eine Genehmigung für die Erstellung von Zweitmeinungen haben.
Ihr LeistungsPlus:
Zweitmeinung vor orthopädischen Operationen
Haben Sie eine Empfehlung für eine Operation an Knie, Rücken oder der Hüfte erhalten? Dann können Sie von anerkannten Spezialisten bei unserem Partner „Medexo“ ein ausführliches Gutachten als Zweitmeinung kostenlos einholen. Dafür dürfen die Krankenhauseinweisung, die Überweisung und der ärztliche Befundbericht jeweils nicht älter als 6 Monate sein.
Eine Liste der Indikationen, bei denen Sie die Zweitmeinung nutzen können, finden Sie in der folgenden PDF-Datei.
Sie können die Zweitmeinung bei Medexo online
oder per Post beantragen
Zweitmeinung online:
- Füllen Sie auf medexo.com den Fragebogen aus und laden Sie Ihre medizinischen Unterlagen (Befunde, Laborwerte etc.) hoch.
- Ihre Unterlagen werden von Medexo aufbereitet und an einen Experten übergeben.
- Das fertige Gutachten bespricht der Arzt mit Ihnen, zudem können Sie es über Ihr Benutzerkonto bei Medexo einsehen und herunterladen.
Füllen Sie den Online-Fragebogen von Medexo aus
Zweitmeinung per Post:
- Fordern Sie den Fragebogen telefonisch unter 030 55 57 05 30 an.
- Senden Sie alle Unterlagen an Medexo.
Bitte beachten Sie, dass ein Postversand den Ablauf verzögert.
Ihr LeistungsPlus:
Zweitmeinung nacheiner Krebsdiagnose (Krebszweitmeinung)
Wenn ein Arzt die Diagnose „Krebs“ gestellt und eine Empfehlung für eine Krebstherapie ausgesprochen hat, bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, eine weitere Expertenmeinung kostenlos einzuholen.
Zweitmeinung über das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT)
Das Angebot kann bundesweit genutzt werden. Es sieht aber eine persönliche Vorstellung im NCT in Heidelberg nach Einsenden der Unterlagen vor. Dabei ist unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an klinischen Studien gegeben, die gegebenenfalls den Zugang zu innovativen Therapien ermöglicht.
Versicherte erhalten ihre Teilnahmeunterlagen direkt vom Patientencentrum NCT:
- Nationales Centrum für Tumorerkrankungen bei Erwachsenen 06221 56-5924
- Ambulanz für Kinder und Jugendliche mit Hirntumoren (KiTZ) 06221 56-37082
- Ambulanz für Kinder und Jugendliche mit hömatologischen
oder onkologischen Erkrankungen 06221 56-8381
ODER
Häufig gestellte Fragen zur ärztlichen Zweitmeinung
Hat man einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung?
Grundsätzlich können Sie als gesetzlich Versicherte Ihren Arzt frei wählen. Daher ist es auch einfach möglich, den Rat eines zweiten Mediziners zu einer geplanten Behandlung oder Operation einzuholen. Die Leistung wird direkt mit uns abgerechnet.
Bei geplanten Mandeloperationen (Tonsillen-OPs), Entfernungen der Gallenblase (Cholezystektomie) und Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien) gilt ein geregeltes Verfahren und ein gesonderter Anspruch auf eine Zweitmeinung. Der Arzt muss den Patienten mindestens 10 Tage vor diesen Eingriffen über die Möglichkeit einer unabhängigen Zweitmeinung gezielt aufklären.
Als Versicherte der BKK VerbundPlus können Sie zusätzlich bei einer Krebsdiagnose oder einer geplanten orthopädischen Operation die unabhängige ärztliche Zweitmeinung als Mehrleistung in Anspruch nehmen.
Erfahren Sie mehr über den gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung
Bezahlt die BKK VerbundPlus die ärztliche Zweitmeinung?
Die BKK VerbundPlus übernimmt die Kosten für die ärztliche Zweitmeinung in folgenden Fällen:
- Mandeloperationen (Tonsillen-OP)
- Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
- Krebs
- Orthopädische Operationen (geplant)
Ihr LeistungsPlus: Zweitmeinung bei geplanten orthopädischen Operationen
Über unseren Partner „Medexo“ können Sie von anerkannten Spezialisten ein ausführliches Gutachten als Zweitmeinung kostenlos einholen, wenn eine Empfehlung für eine Operation an Knie, Rücken oder der Hüfte vorliegt. Die Krankenhauseinweisung, die Überweisung und der ärztliche Befundbericht dürfen jeweils nicht älter als 6 Monate sein. Eine Liste mit den Indikationen, bei denen Sie die Zweitmeinung nutzen können, finden Sie in der folgenden PDF-Datei.
Downloaden Sie die Indikationsliste für eine orthopädische Zweitmeinung
Ihr LeistungsPlus: Zweitmeinung nach einer Krebsdiagnose (Krebszweitmeinung)
Wenn ein Arzt die Diagnose „Krebs“ gestellt und eine Empfehlung für eine Krebstherapie ausgesprochen hat, können Sie auch in diesen Fällen die Meinung eines Expertengremiums kostenlos einholen.
Wer kann dieses Leistungsangebot wahrnehmen?
Jeder Versicherte der BKK VerbundPlus kann eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Hierfür muss entweder der gesetzliche Anspruch bestehen oder die Voraussetzung für eine unserer Extraleistungen (Zweitmeinung bei Krebs oder orthopädischen Operationen) gegeben sein.
Was muss man konkret tun, um das Angebot der ärztlichen Zweitmeinung zu nutzen?
Medexo: Zweitmeinung bei geplanten orthopädischen Operationen
Zweitmeinung online:
- Füllen Sie auf medexo.com den Fragebogen aus und laden Sie Ihre medizinischen Unterlagen (Befunde, Laborwerte etc.) hoch.
- Ihre Unterlagen werden von Medexo aufbereitet und an einen Experten übergeben.
- Das fertige Gutachten bespricht der Arzt mit Ihnen, zudem können Sie es über Ihr Benutzerkonto bei Medexo einsehen und herunterladen.
Füllen Sie den Online-Fragebogen von Medexo aus
Zweitmeinung per Post:
- Fordern Sie den Fragebogen telefonisch unter 030 55 57 05 30 an.
- Senden Sie alle Unterlagen an Medexo.
Bitte beachten Sie, dass ein Postversand den Ablauf verzögert.
Welche Unterlagen braucht man vom Arzt?
Für die Erstellung der Zweitmeinung sind bereits vorhandene Dokumente von Ärzten oder Krankenhäusern notwendig. Je nach Krankengeschichte bzw. geplanter Behandlung können dies sein:
- Laborwerte
- Befundberichte zu diagnostischen Untersuchungen, z. B. Ultraschall
- Befundberichte zu radiologischen Untersuchungen, z. B. MRT, Röntgen
- Pathologische Gutachten
- Entlassungsbriefe
Wie bekommt man seine Unterlagen vom Arzt?
Informieren Sie Ihren Arzt, wenn Sie sich für die Einholung einer Zweitmeinung entschieden haben und fordern Sie Ihre medizinischen Unterlagen an. Sie haben als Patient das Recht, Ihre Krankenakte jederzeit einzusehen und Kopien erstellen zu lassen. Die Kopierkosten darf der Arzt von Ihnen einfordern. Diese müssen Sie selbst tragen.
Wie übermittelt man seine Patientenunterlagen?
Ihre Patientenunterlagen können Sie digital (in bestimmten Fällen auch per Post) an unsere Partner übermitteln, die eine Zweitmeinung für Sie erstellen sollen.
Wie findet man einen Arzt, der die Zweitmeinung erstellt?
Für eine Zweitmeinung zu einer geplanten Gebärmutterentfernung oder Mandeloperation können Sie die Arztsuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nutzen. Hier finden Sie Ärzte, die eine Genehmigung für die Erstellung von Zweitmeinungen haben.
Finden Sie einen Arzt für eine Zweitmeinung
Bei Krebserkrankungen oder vor orthopädischen Operationen erhalten Sie von unseren Partnern eine kostenfreie Zweitmeinung:
Wie lange dauert die Erstellung einer Zweitmeinung?
Wie lange es dauert, bis eine Zweitmeinung erstellt ist, hängt von dem jeweiligen Anbieter ab. Für die Zweitmeinungen, die wir als Mehrleistungen anbieten, gelten in etwa folgende Wartezeiten:
- Zweitmeinung vor orthopädischen Operationen (Medexo): ca. 10 Tage.
- Zweitmeinung über das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT): innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der interdisziplinären Beratung im Tumorboard.
An wen kann man sich wenden, wenn man nach Erhalt der Zweitmeinung noch Fragen hat?
Bei Rückfragen zu Ihrer Zweitmeinung können Sie sich an unseren Partner, der das Gutachten erstellt hat, wenden. Selbstverständlich sind auch wir gerne für Sie da, wenn Sie Fragen rund ums Thema ärztliche Zweitmeinung haben.
Ihre Kontaktmöglichkeiten
- Bei orthopädischen Zweitmeinungen:
Den Kundenservice unseres Partners Medexo erreichen Sie unter der Telefonnummer
030 555 70530 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr). - Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT), Heidelberg
nct.patientencentrum@med.uni-heidelberg.de - Ihre BKK VerbundPlus
Sie erreichen uns telefonisch unter 0800 2 234 987 oder schriftlich über unser Kontaktformular.