Arbeitsunfähigkeit:
Wir als Krankenkasse an Ihrer Seite

Arbeitsunfähigkeit:
Wir als Krankenkasse an Ihrer Seite

Manchmal zwingt uns eine Erkrankung dazu, vorübergehend aus dem Arbeitsleben auszusteigen. Ob es nun das Fieber ist, das steigt oder der Husten, der Sie plagt – im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ist es wichtig, dass Arbeitnehmer alle relevanten Fakten kennen: Von der Krankmeldung über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis hin zur Vorlage bei Arbeitgeber und Krankenkasse gibt es für Mitarbeitende einige gesetzliche Vorgaben und Fristen zu beachten.

Ihr LeistungsPlus

Sollte Ihnen Ihr behandelnder Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Papierbescheinigung ausstellen, können Sie diese bequem in unserer Onlinefiliale hochladen oder per Post an die BKK VerbundPlus senden (der Durchschlag verbleibt bei Ihren Unterlagen).

Abhängig von den individuellen Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag können Mitarbeiter bis zu drei Kalendertage ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben. Danach ist das Einreichen eines ärztlichen Nachweises Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung und die Auszahlung von Kranken- oder Verletztengeld. 

Wann gelten Sie als arbeitsunfähig?
Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sind, Ihre vertraglich vereinbarte Tätigkeit bei Ihrem Arbeitgeber auszuüben oder wenn die Fortsetzung Ihrer Tätigkeit Ihr Wohlbefinden verschlechtern oder zu einem Rückfall führen könnte.

Wann gelten Sie nicht als arbeitsunfähig?
Die offizielle Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nennt verschiedene Ausnahmen, bei denen keine Arbeitsunfähigkeit besteht. Dazu gehören unter anderem:

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Rehabilitation 
  • kosmetische und andere Operationen ohne krankheitsbedingten Zusammenhang 
  • die Pflege, Betreuung und Beaufsichtigung eines kranken Kindes 
  • die Organisation akuter Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen 
  • Beschäftigungsverbote gemäß dem Mutterschutzgesetz oder dem Infektionsschutzgesetz

Was Sie bei Arbeitsunfähigkeit als
Arbeitnehmer tun müssen

Ihr Arzt stellt Ihnen die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), umgangssprachlich oft als "Attest", "Krankschreibung" oder "Krankmeldung" bezeichnet, aus. Seit Januar 2023 wird diese Bescheinigung nicht mehr als Papierbescheinigung, sondern elektronisch (eAU) erstellt.

Denken Sie daran, dass Sie sich unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber über die betriebsüblichen Kanäle arbeitsunfähig melden.

Wenn Sie eine Folgebescheinigung benötigen, ist es wichtig, dass die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachgewiesen wird. Für Sie bedeutet das: Sie müssen sich spätestens am nächsten Werktag erneut bei Ihrem behandelnden Arzt vorstellen, um eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit derselben Diagnose ausstellen zu lassen (Samstage und Sonntage gelten dabei nicht als Werktage).

Nach Krankenhausaufenthalten oder medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen müssen Sie sich ebenfalls spätestens am nächsten Werktag bei Ihrem behandelnden Arzt vorstellen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Arzt Sie nicht rückwirkend krankschreiben kann!

Wie bekommen Versicherte der BKK VerbundPlus
ihre Krankmeldung?

Um als Versicherter der BKK VerbundPlus eine Krankmeldung zu erhalten, ist ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient unerlässlich. Nach einer gründlichen Anamnese und einer entsprechenden Untersuchung, bei der die Art und Schwere der Erkrankung festgestellt werden, können Ärzte eine Krankschreibung ausstellen. In einigen Fällen können Anamnese und Untersuchung auch telefonisch oder per Videosprechstunde durchgeführt werden.


Krankmeldung bei der Krankenkasse:
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Aus AU wird eAU. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz eAU – ist eine Krankmeldung bei der Krankenkasse bzw. Ihrem Arbeitgeber in digitaler Form. Wenn Sie arbeitsunfähig sind, meldet Ihr behandelnder Arzt uns dies elektronisch. Wichtig ist, dass Sie sich wie bisher bei Ihrem Arbeitgeber unverzüglich über die betriebsüblichen Kanäle arbeitsunfähig melden. Lediglich Ihre Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfällt. Den elektronischen Arbeitsunfähigkeitsnachweis (ohne Krankheitsdiagnose) kann Ihr Arbeitgeber digital direkt bei uns abrufen.

Möchten Sie zusätzlich einen Ausdruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform für Ihre eigenen Unterlagen, sprechen Sie bitte direkt mit Ihrem Arzt.

Übrigens: Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch wichtige Grundlage für die Zahlung von Krankengeld

Ihr besonderer PLUSpunkt:

  • Einfach und schnell: Ihre Arztpraxis übermittelt automatisch Ihre Krankmeldung an die Krankenkasse in digitaler Form. Sie selbst müssen nur noch Ihren Arbeitgeber informieren.
  • Bei längerer Krankheit unterstützen wir Sie mit Krankengeld.

eAU: So funktioniert die Übermittlung

Ihre Arztpraxis informiert uns auf elektronischem Weg über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Die entsprechenden Daten werden verschlüsselt an uns übermittelt. Sie selbst brauchen keine Bescheinigung mehr bei uns einzureichen. 

Sollte Ihr Arzt aus technischen Gründen die eAU einmal nicht digital übermitteln können, erhalten Sie einen Ausdruck in Papierform. Diesen reichen Sie dann bitte selbst bei uns ein – ganz bequem über die BKK VerbundPlus Onlinefiliale und App.


Welche Daten werden bei der eAU an die 
BKK Verbundplus / Ihren Arbeitgeber übermittelt?

An die BKK VerbundPlus werden nur die Daten übermittelt, die Ihr Arzt auch auf dem Ausdruck für Ihre Unterlagen ausdruckt. 

An Ihren Arbeitgeber wird weder der Name des Arztes, noch die Diagnose übermittelt. Die eAU beinhaltet in diesem Fall lediglich folgende Inhalte: 

  • Ihren Namen 
  • Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit 
  • Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit 
  • Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung 
  • Angaben zu einem möglichen Unfall(-hintergrund)

Fragen zur eAU

Was passiert, wenn die Übermittlung aufgrund einer technischen Störung nicht erfolgt?

Sollte die Übermittlung der eAU aus technischen Gründen nicht sichergestellt werden können, wird Sie Ihr Arzt informieren. In diesem Fall erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform. Bitte reichen Sie diese so schnell wie möglich bei Ihrer BKK VerbundPlus ein.

Wieso erhalte ich trotzdem noch Papierausdrucke von meinem Arzt?

Auch bei der elektronischen Krankmeldung bekommen Sie noch zwei Papierausdrucke von Ihrem Arzt. Der Erste – ohne Angaben von Diagnosen – ist für Ihren Arbeitgeber bestimmt. Geben Sie diesen Ausdruck bitte wie bisher direkt bei Ihrem Arbeitgeber ab. Der Zweite ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Muss ich mich trotz eAU beim Arbeitgeber krankmelden?

Ja! Wer arbeitsunfähig ist, muss sich weiterhin unverzüglich bei der Arbeitsstelle krankmelden, zum Beispiel telefonisch. Es entfällt nur die Pflicht, spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung beim Arbeitgeber vorzulegen.

Werden auch mehrere – sich überschneidende Arbeitsunfähigkeitszeiten – an den Arbeitgeber zurückgemeldet?

Ja! In diesem Fall übermitteln wir alle – auch sich überschneidende Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit – an den Arbeitgeber zurück. Gegebenenfalls mit einem unterschiedlichen Beginndatum der Arbeitsunfähigkeit.

Können mehrere Firmen die Daten abrufen, wenn ich eine Hauptbeschäftigung und einen Minijob habe?

Bei mehreren Beschäftigungen in unterschiedlichen Firmen ist jede Firma zur Abfrage der eAU-Daten berechtigt, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • Für die anzufragenden Zeiträume besteht ein Beschäftigungsverhältnis. 
  • Der Firma wurde die abzurufende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorab mitgeteilt. 
  • Die Abfrage erfolgt bei der Krankenkasse, bei der die Krankenversicherung zum anzufragenden Zeitpunkt besteht.

Ich bin privat versichert. Kann mein Arbeitgeber die eAU-Daten abrufen?

Nein. Für privatversicherte Beschäftigte ist derzeit keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgesehen. Sie müssen Ihre Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber weiterhin in Papierform selbst vorlegen.

Nachweis für die Agentur für Arbeit

Seit 1. Januar 2024 nimmt die Agentur für Arbeit am eAU-Verfahren teil. Arbeitslosengeld-Beziehende und solche mit Aufstockung müssen keinen Papiernachweis mehr einreichen. Allerdings müssen sie die Agentur für Arbeit formlos darüber informieren, dass sie krankgeschrieben sind. Erst danach hat die Agentur für Arbeit die Berechtigung, die eAU bei der Krankenkasse abzurufen. 

Bürgergeld-Beziehende müssen auch in 2024 weiterhin die Krankmeldung in Papierform einreichen, die sie im Fall einer Erkrankung von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin erhalten. Gleiches gilt bei Erkrankung eines Kindes. Auch dann muss die Krankmeldung in Papierform vorgelegt werden – unabhängig davon, ob Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten.

Warum benötigt die BKK VerbundPlus meine Krankmeldung?

Wenn Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Damit Sie sich diesen Anspruch sichern, benötigen wir Ihre Arbeitsunfähigkeitsmeldung. Mit der eAU ist automatisch garantiert, dass alle Daten zur Krankmeldung fristgerecht eingehen und dokumentiert werden. So können wir mögliche Krankengeld-Zahlungen schnell für Sie veranlassen. 

Wichtig: Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit dürfen keine Lücken im Nachweis entstehen. Das bedeutet: Bitte achten Sie darauf, bis zu welchem Tag Ihr Arzt oder das Krankenhaus Ihre Arbeitsunfähigkeit attestiert hat. Spätestens am darauffolgenden Tag muss Ihr Arzt die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit feststellen. (An Wochenenden oder Feiertagen reicht es aus, wenn die nachfolgende Arbeitsunfähigkeit spätestens am darauffolgenden Werktag festgestellt und an uns übermittelt wird.)


Was Sie zum Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit wissen müssen

Sie haben Anspruch auf Krankengeld ab dem Tag, an dem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt. Dies gilt auch, wenn Sie stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt werden. 

Solange Ihr Entgelt von Ihrem Arbeitgeber weitergezahlt wird (sog. Entgeltfortzahlungsanspruch), ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld. So bleiben Sie auch im Falle einer längeren Erkrankung finanziell abgesichert.


Die Abläufe im jeweiligen Krankheitsfall 

Entgeltersatzleistung der Krankenversicherung
Nach dem Zeitraum der Entgeltfortzahlung übernimmt die BKK VerbundPlus Ihre finanzielle Absicherung durch die Zahlung von Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes ist abhängig von Ihrem vorherigen Einkommen, beträgt jedoch höchstens 90 % Ihres Nettoeinkommens.

Krankengeld für Arbeitslose

Wenn Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen und arbeitsunfähig werden, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Anschließend wird das Krankengeld von der BKK VerbundPlus gezahlt. Die Bundesagentur für Arbeit informiert uns über das Ende und die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes zur Berechnung des Krankengeldes.

Krankengeld und Rente

Wenn Sie eine Rente beziehen und nebenbei arbeiten, können Sie je nach Art der Rente im Krankheitsfall dennoch Krankengeld erhalten. Wenn während des Krankengeldbezugs eine Rente bewilligt wird, wird das Krankengeld entweder gekürzt oder entfällt ganz. Dies gilt auch für ausländische Renten und vergleichbare Leistungen.

Bei bestimmten Rentenarten wird das Krankengeld um den Betrag der Rente gekürzt, zum Beispiel bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung oder altersbedingter Teilrente. Sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten: altersbedingte Vollrente, Rente wegen voller Erwerbsminderung, Vorruhestandsgeld oder Ruhegehalt.

In diesem Fall endet Ihr Krankengeldanspruch einen Tag vor Beginn der Rente.

Kinderkrankengeld

Eltern, die ihr krankes Kind zu Hause pflegen und betreuen möchten, können von der BKK VerbundPlus Kinderkrankengeld erhalten.

Krankengeld für Künstler

Speziell für freiberufliche Künstler bedarf es oft einer zusätzlichen Versicherung für Arbeitsunfähigkeit, da diese bei Arbeitsunfähigkeit keinen Mindestanspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen haben.

Auf die individuellen Bedürfnisse von Freiberuflern wie Künstler, Journalisten, Musiker, Schriftsteller oder Schauspieler ist ein sogenannter „Brückentarif“ (Wahltarif) für den 15. bis 42. Tag der Erkrankung abgestimmt. Ab dem 43. Tag besteht ein Anspruch auf Krankengeld.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen telefonisch an unsere Beitragsabteilung: 07351 1824-752.

Krankengeld für Selbstständige

Für hauptberuflich Selbstständige bedarf es oft einer zusätzlichen Absicherung neben dem gesetzlichen Krankengeld. Mit der Wahl dieses Tarifs können Sie sich die Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes sichern. Das Krankengeld aus dem Wahltarif darf zusammen mit dem gesetzlichen Höchstkrankengeld 70% des durchschnittlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten.

Die Einzelheiten zur Wahl dieses Tarifs und dem Antragsverfahren erhalten Sie direkt bei unseren Kundenberatern unter: 07351 1824-752.

Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf von 78 Wochen – und nun?

Ihr Anspruch auf Krankengeld endet spätestens nach 78 Wochen. Sollten Sie weiterhin arbeitsunfähig sein, deutet dies möglicherweise auf eine drohende Erwerbsminderung hin. Gerne bieten wir Ihnen individuelle Beratung zu diesem Thema an. 


Maximale Transparenz rund ums Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Schnell, praktisch, entspannt! Wenn Sie unsere Onlinefiliale nutzen, profitieren Sie wann und von wo Sie wollen von digitalem 360°-Service.

In der Onlinefiliale der BKK VerbundPlus können Sie:

  • Anträge stellen 
  • Rechnungen oder Formulare einreichen 
  • Persönliche Daten verwalten 
  • Anliegen klären 
  • Verschiedenste Services und Angebote nutzen 
  • 24 Stunden / 7 Tage die Woche

>> Hier Onlinefiliale-App downloaden


Unsere Leistungen für eine starke Gesundheit

Karriere, Privatleben, Gesundheit und Wohlbefinden unter einen Hut bringen. Das ist nicht immer einfach. Damit Sie Ihre psychische und physische Balance (wieder) finden, sind wir als Verbündete in Sachen Gesundheit gerne für Sie da. Zum Beispiel, indem wir:

  • Gesundheitskurse mit bis zu 300 EUR/Jahr fördern
  • Gesundheitsreisen mit bis zu 190 EUR/Jahr bezuschussen
  • Bei Auslandseisen für ärztlich empfohlenen Impfschutz 100 % der Kosten übernehmen
  • Mit DentNet Ihre Zahngesundheit absichern
  • Innovative Trainings wie „OrthoHero“ für Rücken & Knie anbieten
  • Jährlich Ihre Professionelle Zahnreinigung übernehmen

Schon entdeckt? Auf dem digitalen BKK VerbundPlus Campus können Sie kostenfrei und unverbindlich Kurse rund um Themen wie Ernährung, Fitness, Schlaf oder Resilienz belegen. 

>> VerbundPlus Campus besuchen


So helfen wir Ihnen, gesund zu werden –
und zu bleiben

Nach einer längeren Phase der Arbeitsunfähigkeit gestaltet sich die Rückkehr ins Berufsleben oft als Herausforderung. Wir unterstützen Sie dabei mit passenden Beratungen und Leistungen. Wir helfen Ihnen z. B. bei der Beantragung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme und klären gegebenenfalls offene Fragen mit dem zuständigen Leistungsträger. 

Gut zu wissen: Wenn Sie im Rahmen der Krankengeldzahlung an einer solchen Maßnahme der Rentenversicherung teilnehmen, entfällt der üblicherweise fällige tägliche Zuzahlungsbetrag von zehn Euro für Ihren Aufenthalt. 

Medizinische Rehabilitation bei Arbeitsunfähigkeit
Das Ziel einer medizinischen Rehabilitation (kurz: Reha) besteht darin, Sie nach einer schweren Erkrankung oder Operation dauerhaft wieder in das Arbeitsleben zu integrieren. Sie kann erforderlich werden, wenn eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit droht und die ärztliche Behandlung einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nicht mehr ausreicht.

Die Rehabilitation kann sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden. Oft bietet sich für Arbeitnehmer ergänzend eine stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf an. Für Rehabilitationsmaßnahmen ist die Rentenversicherung zuständig. Sie trägt in der Regel auch die Kosten. 

Stufenweise zurück in den Beruf
Die BKK VerbundPlus unterstützt Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit als Ihre Krankenkasse bei einer stufenweisen Wiedereingliederung in Ihren Beruf. Dabei arbeiten wir eng mit Ihnen, Ihrem Arzt und Ihrem Arbeitgeber zusammen. Bei einer stufenweisen Wiedereingliederung könnten Sie beispielsweise anstatt Ihrer bisher üblichen acht Stunden täglich zunächst nur vier Stunden arbeiten.

Wichtig zu wissen: Während der stufenweisen Wiedereingliederung gelten Sie grundsätzlich weiterhin als arbeitsunfähig. Deshalb zahlt die BKK VerbundPlus in dieser Zeit weiterhin Krankengeld. Soweit Ihr Arbeitgeber Ihnen Gehalt zahlt, wird das Krankengeld entsprechend um diesen Betrag reduziert.