XRechnung
Die BKK VerbundPlus muss elektronische Rechnungen gemäß der Europäischen Norm 16931 über digitale Kanäle empfangen und medienbruchfrei verarbeiten können. Grundlagen für diese Verpflichtung sind das E-Rechnungs-Gesetz vom 4.4.2017 (BGBl. I, 770 ff.) sowie die E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV).
Ausnahmen und rechtliche Grundlagen
Elektronische Rechnungen müssen den Nutzungsbedingungen der Plattform, der Europäischen Norm 16931-1-2017 und der E-RechV entsprechen.
- Ausnahmen von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung sind geregelt in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV).
- Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung sind festgelegt in § 4 der E-RechV.
Sollten Sie nicht verpflichtet sein, Ihre Rechnungen elektronisch einzureichen, senden Sie diese bitte weiterhin über den Postweg an uns.
Leitweg-ID für die BKK VerbundPlus
992-80261-46
Weiterführende Informationen
Websites vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat