Freiwillige Krankenversicherung
Als freiwillig versichertes Mitglied bei der BKK VerbundPlus profitieren Sie von einem umfassenden Versicherungsschutz und exklusiven Vorteilen:
Ihr LeistungsPlus
- Gesundheit und Wohlbefinden: Angebote zur Förderung Ihrer psychischen und physischen Balance
- Gesundheitskurse: Bis zu 300 EUR/Jahr Förderung
- Gesundheitsreisen: Zuschuss von bis zu 260 EUR/Jahr
- Vorsorge: Kostenloser Gesundheits-Check-up alle drei Jahre
- Reiseschutz: 100% Kostenerstattung für empfohlene Auslandsreisen-Impfungen
- Innovative Trainings: „OrthoHero“ für Rücken und Knie
- Sportmedizinische Untersuchung: Zuschuss von bis zu 80%, maximal 60 EUR
- Alternative Heilmethoden: Homöopathische Analyse- und Anamnese-Leistungen
- Sicherheit bei ernsthaften Erkrankungen: Ärztliche Zweitmeinung bei orthopädischen Operationen und Krebserkrankungen
- Telemedizin: Ärztliche Beratung per Videochat in der TeleClinic
- Online-Services: Kostenloser Arzt- und Klinikfinder sowie Arzt-Preisvergleich
Voraussetzungen für eine freiwillige Krankenversicherung
Es gibt verschiedene Szenarien, in denen Sie sich freiwillig versichern können:
- Jahresarbeitsentgelt über 69.300,00 EUR (2024): Wenn Ihr Einkommen über dieser Grenze liegt, sind Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit und können sich freiwillig versichern.
- Ende der Familienversicherung: Eine freiwillige Versicherung kann geprüft werden.
- Rückkehr aus dem Ausland: Hier bedarf es einer individuellen Beratung.
- Hohe Einkommen bei neuem Job: Wenn Ihr Einkommen sofort über 5.775,00 EUR monatlich liegt, können Sie sich auf Antrag freiwillig versichern, auch ohne vorherige Versicherungspflicht.
Wenn Sie als freiwilliges Mitglied die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der BKK VerbundPlus nutzen möchten, beraten wir Sie gerne individuell.
Besondere Regelungen bei einer freiwilligen Weiterversicherung
Haben Sie eine andere Krankenversicherung gewählt? Dann informieren Sie uns bitte innerhalb von zwei Wochen nach unserer Mitteilung über die freiwillige Weiterversicherung. Als alternative Absicherung gelten z. B. private Krankenversicherungen, Beihilfeansprüche oder Freie Heilfürsorge. Bitte schicken Sie uns einen Nachweis über Ihren Versicherungsschutz, um Ihre Mitgliedschaft bei der BKK VerbundPlus zu beenden.
Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen
Grundsätzlich gilt: Die Beiträge für freiwillig Versicherte orientieren sich an deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Daher sind all Ihre Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, beitragspflichtig.
Hierzu gehören zum Beispiel:
- Der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, ermittelt nach dem Einkommensteuerrecht.
- Der Zahlbetrag der Rente laut Rentenbescheid, zum Beispiel bei gesetzlichen Renten, Betriebsrenten, Renten aus privater Lebensversicherung und Pensionen.
- Ein pauschaler Zuschlag der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen des EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz.
- Das laufende Gehalt inklusive anteiliger Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.
- Beamtenbezüge.
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
- Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden, ebenfalls laut Einkommensteuerbescheid.
- Der Gründungszuschuss für Existenzgründer ohne die 300 EUR Pauschale für die soziale Sicherung.
- Unterhaltszahlungen vom getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten.
- Sozialhilfe.
Wie setzt sich die Beitragsbemessungsgrenze zusammen?
Der Beitrag wird auf sämtliche Bruttoeinnahmen berechnet, jedoch nicht auf mehr als die Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 EUR (2024).
Die Mindesteinnahme, auf die der Beitrag berechnet wird, beträgt 1.178,33 EUR monatlich.
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Informationen für Selbstständige.