Beiträge zur Pflegeversicherung

Beiträge zur Pflegeversicherung

Der Betrag, den Sie für die Pflegeversicherung zahlen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl Ihrer Kinder und deren Alter. Seit dem 1. Januar 2025 gelten erhöhte Pflegebeiträge, um eine bessere finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu gewährleisten.


Weitere Einzelheiten

Wenn Sie keine Kinder haben, müssen Sie einen zusätzlichen Beitrag zur allgemeinen Pflegeversicherung leisten. Eltern mit mehreren Kindern erhalten hingegen eine finanzielle Entlastung, da ihre Beiträge mit zunehmender Anzahl der Kinder sinken. Für das 2. bis 5. Kind unter 25 Jahren verringert sich der Pflegebeitrag pro Kind um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte.


Pflegeversicherungs-Beiträge ab 01.01.2025

Mitgliedergruppe

Beitragssatz ab 
01.01.2025

Arbeitnehmer-Anteil

Arbeitnehmer-Anteil 
Sachsen

Mitglieder ohne Kinder ab 23 Jahren

4,2 %

2,40 %

2,90 %

Mitglieder mit 1 Kind
(altersunabhängig)

3,6 %

1,80 %

2,30 %

Mitglieder mit 2 Kindern
unter 25 Jahren

3,35 %

1,55 %

2,05 %

Mitglieder mit 3 Kindern
unter 25 Jahren

3,10 %

1,30 %

1,80 %

Mitglieder mit 4 Kindern
unter 25 Jahren

2,85 %

1,05 %

1,55 %

Mitglieder mit 5 Kindern
unter 25 Jahren

2,6 %

0,80 %

1,30 %