Beiträge zur Pflegeversicherung

Beiträge zur Pflegeversicherung

Der Betrag, den Sie für die Pflegeversicherung zahlen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl Ihrer Kinder und deren Alter. Seit dem 1. Juli 2023 gelten erhöhte Pflegebeiträge, um eine bessere finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu gewährleisten.


Weitere Einzelheiten

Wenn Sie keine Kinder haben, müssen Sie einen zusätzlichen Beitrag zur allgemeinen Pflegeversicherung leisten. Eltern mit mehreren Kindern erhalten hingegen eine finanzielle Entlastung, da ihre Beiträge mit zunehmender Anzahl der Kinder sinken. Für das 2. bis 5. Kind unter 25 Jahren verringert sich der Pflegebeitrag pro Kind um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte.


Pflegeversicherungs-Beiträge ab 01.07.2023 (ohne Sachsen)

Mitgliedergruppe Bisherige Beitragssätze Beitragssätze ab 01.07.2023
Mitglieder ohne Kinder ab 23 Jahren 3,40 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,875 %) 4,0 % (Arbeitnehmer-Anteil 2,3 %)
Mitglieder mit 1 Kind und Mitglieder unter 23 Jahren 3,05 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,525 %) 3,4 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,7 %)
Mitglieder mit 2 Kindern unter 25 Jahren 3,05 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,525 %) 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,45 %)
Mitglieder mit 3 Kindern unter 25 Jahren 3,05 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,525 %) 2,9 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,2 %)
Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 Jahren 3,05 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,525 %) 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 %)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren 3,05 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,525 %) 2,4 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 %)

Sachsen: Pflegeversicherungs-Beiträge ab 01.07.2023

Mitgliedergruppe Bisherige Beitragssätze Beitragssätze ab 01.07.2023
Mitglieder ohne Kinder ab 23 Jahren 3,40 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,875 %) 4,0 % (Arbeitnehmer-Anteil 2,8 %)
Mitglieder mit 1 Kind und Mitglieder unter 23 Jahren 3,05 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,525 %) 3,4 % (Arbeitnehmer-Anteil 2,2 %)
Mitglieder mit 2 Kindern unter 25 Jahren 3,05 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,525 %) 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,95 %)
Mitglieder mit 3 Kindern unter 25 Jahren 3,05 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,525 %) 2,9 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,7 %)
Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 Jahren 3,05 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,525 %) 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,45 %)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren 3,05 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,525 %) 2,4 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,2 %)

Ihr Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung ab 01.07.2023 in Euro

*Dieser Betrag entspricht der Beitragsbemessungsgrenze. Ab dieser Grenze steigt der Beitrag nicht mehr.
Ihr beitragspflichtiges Einkommen (in Euro) Ohne Kind Beitragssatz mit Zuschlag für Kinderlose 4,0 % Min. 1 Kind Allgemeiner Beitragssatz 3,4 % 2 Kinder Allgemeiner Beitragssatz 3,4 % - 0,25 % = 3,15% 3 Kinder Allgemeiner Beitragssatz 3,4 % - 0,5 % = 2,9% 4 Kinder Allgemeiner Beitragssatz 3,4 % - 0,75 % = 2,65% 5 Kinder Allgemeiner Beitragssatz 3,4 % - 1,0 % = 2,4%
Mindesteinnahme 1.131,67 45,27 38,48 35,65 32,82 29,99 27,16
2000,00 80,00 68,00 63,00 58,00 53,00 48,00
3000,00 120,00 102,00 94,50 87,00 79,50 72,00
4000,00 160,00 136,00 126,00 116,00 106,00 96,00
4987,50* 199,50 169,58 157,11 144,64 132,17 119,70
5000,00 199,50 169,58 157,11 144,64 132,17 119,70