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Was macht die BKK VerbundPlus?

Diese Internet-Seite sagt
wer wir sind.
Wir sind eine gesetzliche Kranken-Kasse.
Unser Name ist BKK VerbundPlus.
Bei uns sind viele Menschen versichert.
Das heißt: Sie bezahlen Geld an die BKK VerbundPlus.
Das Geld nennt man Beitrag.

Die BKK VerbundPlus zahlt dafür:

  • Kosten für Arzt-Besuche
  • Behandlungen beim Arzt und im Krankenhaus
  • Medikamente
  • und vieles mehr

Was die BKK VerbundPlus bezahlt, steht in Gesetzen.

Was bezahlt die BKK VerbundPlus?

Die BKK VerbundPlus möchte, dass sie gesund bleiben.
Und dass Sie gesund werden.
Dafür bietet die BKK VerbundPlus Leistungen an.

Die BKK VerbundPlus hilft mit den Leistungen in vielen Bereichen:

  • Wenn Sie eine Krankheit haben und zum Arzt müssen
  • Wenn Sie am Zahn krank sind
  • Wenn Sie ins Krankenhaus müssen
  • Wenn Sie Hilfe zu Hause brauchen
  • Wenn Sie eine Impfung brauchen
  • Wenn Sie einen Sport-Kurs machen wollen
  • Wenn Sie einen Urlaub im Ausland machen
  • Wenn Sie schwanger sind
  • Wenn Sie eine Familie haben
  • Wenn Sie Infos oder Adressen brauchen

Eigen-Anteil

Es gibt Kosten, die Sie selbst zahlen müssen.
Das nennt man Eigen-Anteil.
Das steht im Gesetz.

Zum Beispiel:
Bei manchen Medikamenten zahlen Sie einen Teil der Kosten selbst.

Mitglied werden

Sie können bei uns Mitglied werden.
Dann sind Sie bei uns versichert.

Diese Menschen können zum Beispiel Mitglied werden:

  • Sie machen eine Ausbildung.
  • Sie studieren.
  • Sie arbeiten in einem Beruf.
  • Sie haben eine eigene Firma.
  • Sie sind Rentner.

Sie können auch Ihre Kinder und Ehe-Partner bei der BKK VerbundPlus versichern.
Das nennt man Familien-Versicherung.

Wenn Sie kein eigenes Geld verdienen, dann brauchen Sie keinen Extra-Beitrag zu zahlen.
Wir beraten Sie in unseren Büros.
Wir nennen die Büros Regional-Service.
Infos bekommen Sie auch im Internet.

Besuch beim Arzt

Sie können sich Ihren Arzt aussuchen.
Der Arzt muss einen Vertrag mit der gesetzlichen Kranken-Kasse haben.

Andere Hilfen

Vielleicht brauchen Sie andere Hilfen.
Das entscheidet Ihr Arzt.

Zum Beispiel:

  • eine Brille
  • Kranken-Gymnastik
  • Einlagen für die Schuhe
  • oder noch andere Hilfen

Besuch beim Zahn-Arzt

Sie können sich Ihren Zahn-Arzt aussuchen.
Der Zahn-Arzt muss einen Vertrag mit der Kranken-Kasse haben.

Sie können zum Zahn-Arzt gehen, bevor Ihre Zähne krank werden.
Das nennt man Vorsorge.
Sie können zweimal im Jahr zur Vorsorge gehen.
Der Zahn-Arzt schreibt in ein Heft, dass Sie bei der Vorsorge waren.
Das Heft heißt: Bonus-Heft.

Wenn Sie in den Zähnen Löcher haben, dann kann sie ein Zahn-Arzt reparieren.
Das nennt man Zahn-Füllung.

Wenn Ihr Zahn-Fleisch krank ist, dann kann der Zahn-Arzt es behandeln.
Krankes Zahn-Fleisch nennt man: Parodontitis.

Wenn Ihnen ein Zahn gezogen wurde, dann brauchen Sie vielleicht einen Ersatz-Zahn.
Das kostet viel Geld.
Die BKK VerbundPlus bezahlt einen Teil des Geldes.
Damit die BKK VerbundPlus Geld zahlt, müssen Sie einen Antrag stellen.

Antrag stellen

Den Antrag stellen Sie so:

  • Der Zahn-Arzt untersucht Ihre Zähne
  • Der Zahn-Arzt schreibt einen Plan.
  • Der Plan heißt: Heil- und Kosten-Plan.
  • Den Heil- und Kosten-Plan geben Sie beim Regional-Service ab, zusammen mit Ihrem Bonus-Heft.

Wenn Sie regelmäßig beim Zahn-Arzt zur Vorsorge waren, müssen Sie nicht so viel selber zahlen.
Dann kann die BKK VerbundPlus entscheiden, wie viel Geld sie zahlt.
Infos dazu bekommen Sie bei unserem Regional-Service.