Besondere Beschäftigungen

Besondere Beschäftigungen

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügig entlohnten, kurzfristigen und studentischen Beschäftigungen

Zuständige Einzugsstelle für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge einschließlich der Umlagen der geringfügig entlohnt Beschäftigten (Personengruppe 109) ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit ihrer Minijob-Zentrale übernimmt die Aufgaben rund um das Thema Minijobs.

Mehr Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.minijob-zentrale.de.